Ihre-Vorsorge Logo

Kündigung in der Elternzeit – ist das erlaubt?

Nach der Geburt eines Kindes können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Aber ist ihr Job während der Elternzeit sicher?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Vater hält ein Baby auf dem Arm. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Während einer Elternzeit haben Mütter und Väter oft Besseres zu tun, als sich über die Arbeit Gedanken zu machen. Oder kann es da böse Überraschungen geben? Kann der Arbeitgeber sie während der Elternzeit loswerden?

So einfach ist das nicht. „Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Festgelegt ist das im Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Dort steht, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht kündigen darf – und zwar während einer laufenden Elternzeit, aber auch schon einige Wochen vorher.

Der Kündigungsschutz beginnt bereits frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn Eltern sie vor dem vollendeten dritten Lebensjahr ihres Kindes beantragen. Für die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr besteht laut Gesetz Kündigungsschutz schon frühestens 14 Wochen vor Elternzeit-Beginn.

Regelung gilt auch für kleine Betriebe

Wichtig zu wissen: „Der Kündigungsschutz gilt überall, das heißt auch in Kleinstbetrieben, also in Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen“, sagt Meyer.

Eine Kündigung in der Elternzeit kann in Einzelfällen dennoch möglich sein. Der Arbeitgeber muss das zuvor aber bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. „Denkbar wäre die betriebsbedingte Kündigung, wenn der Betrieb vollkommen stillgelegt wird, oder die fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber beklaut haben sollte“, sagt Meyer.

Sobald die Elternzeit zu Ende ist, endet auch der besondere Kündigungsschutz. Arbeitgeber können Beschäftigte dann wieder ohne eine vorherige behördliche Zustimmung kündigen. „Das geht aber natürlich nur unter den üblichen Voraussetzungen“, so der Fachanwalt.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026