Ihre-Vorsorge Logo

Kündigung per Brief an Feiertagen – welche Frist gilt?

Eine Kündigung an den Weihnachtsfeiertagen bekommen? Das ist denkbar, etwa wenn sie in den Briefkasten geworfen wird. Doch gilt die Kündigung dann auch als zugegangen?

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau liest besorgt einen Brief. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

© Nicht definiert

Düsseldorf/Ludwigshafen (dpa/tmn) – Für das Ende der Kündigungsfrist oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld kann er eine Rolle spielen – oder für die Frage, bis wann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann: Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung den betroffenen Arbeitnehmer wirksam erreicht hat.

Doch während gesetzlicher Feiertage oder an einem Sonntag muss deshalb niemand in den Briefkasten schauen. Darauf weist Jasmin Marzoll, Juristin im DGB Rechtsschutzbüro Ludwigshafen in einem Beitrag in der Zeitschrift „Recht so!“ (Ausgabe 4/2023) des DGB Rechtsschutzes hin.

„Die an einem Sonntag in den Briefkasten geworfene Kündigung des Arbeitgebers gilt erst am darauffolgenden Montag als zugegangen“, so Marzoll. Das gelte auch dann, wenn man sonntags arbeitet.

Bei gesetzlichen Feiertagen ist es dann der nächste Werktag, der als Tag des Zugangs zählt. Das kann auch ein Samstag sein.

Übrigens: Kündigungen als E-Mail-Anhang oder per Messenger wie Whatsapp, Threema oder Signal sind nicht wirksam. Eine Kündigung muss immer eigenhändig unterschrieben sein und den Beschäftigten im Original erreichen. Eine Kopie der Kündigung im Briefkasten wäre also ebenfalls nicht wirksam. Auch mündlich können Arbeitsverhältnisse nicht beendet werden.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026