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Kündigungsfrist: Was, wenn der Chef im Urlaub ist?

Sie möchten kündigen, aber Ihre Führungskraft ist im Urlaub? Wie Sie im Zweifel am besten nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig ankam.

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Gekündigter Mann mit mittleren Alter steht mit einem Karton im Büro. Bild: IMAGO / Westend61 / Gustafsson

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Berlin (dpa/tmn). Sie möchten so schnell wie möglich kündigen, doch Ihre Vorgesetzte ist für mehrere Wochen außer Haus? Keine Sorge: Ihre Kündigung kann auch in deren Abwesenheit wirksam eingereicht werden. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten, wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt: “Auf jeden Fall reicht es aus, wenn man die unterschriebene Kündigung im Original in den Briefkasten der Firma wirft, auch wenn der Chef abwesend ist.” Alternativ können Sie das Schreiben bei der Poststelle im Betrieb oder im Sekretariat abgeben.

Im Streitfall: Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Falls es zu Streitigkeiten kommt – etwa, wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben – sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet laut Meyer: Sie müssen nachweisen können, wann und wo Sie die Kündigung abgegeben haben. Hier zwei Tipps:

  • Zeugen mitnehmen: Lassen Sie jemanden – etwa einen Freund oder Familienmitglied – beobachten, wie Sie die Kündigung einwerfen oder abgeben.
  • Bestätigung einholen: Geben Sie die Kündigung bei einer Poststelle oder im Sekretariat ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.

Übrigens: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist in Deutschland nicht rechtsgültig. Die sogenannte “strenge Schriftform” ist in jedem Fall einzuhalten: Das Original mit Ihrer Unterschrift muss beim Arbeitgeber eingehen. Zwar existiert die Möglichkeit, eine Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen, doch diese ist in der Praxis laut Meyer kaum verbreitet.


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