Ihre-Vorsorge Logo

Kündigungsfrist: Was, wenn der Chef im Urlaub ist?

Sie möchten kündigen, aber Ihre Führungskraft ist im Urlaub? Wie Sie im Zweifel am besten nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig ankam.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Gekündigter Mann mit mittleren Alter steht mit einem Karton im Büro. Bild: IMAGO / Westend61 / Gustafsson

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Sie möchten so schnell wie möglich kündigen, doch Ihre Vorgesetzte ist für mehrere Wochen außer Haus? Keine Sorge: Ihre Kündigung kann auch in deren Abwesenheit wirksam eingereicht werden. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten, wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt: “Auf jeden Fall reicht es aus, wenn man die unterschriebene Kündigung im Original in den Briefkasten der Firma wirft, auch wenn der Chef abwesend ist.” Alternativ können Sie das Schreiben bei der Poststelle im Betrieb oder im Sekretariat abgeben.

Im Streitfall: Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Falls es zu Streitigkeiten kommt – etwa, wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben – sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet laut Meyer: Sie müssen nachweisen können, wann und wo Sie die Kündigung abgegeben haben. Hier zwei Tipps:

  • Zeugen mitnehmen: Lassen Sie jemanden – etwa einen Freund oder Familienmitglied – beobachten, wie Sie die Kündigung einwerfen oder abgeben.
  • Bestätigung einholen: Geben Sie die Kündigung bei einer Poststelle oder im Sekretariat ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.

Übrigens: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist in Deutschland nicht rechtsgültig. Die sogenannte “strenge Schriftform” ist in jedem Fall einzuhalten: Das Original mit Ihrer Unterschrift muss beim Arbeitgeber eingehen. Zwar existiert die Möglichkeit, eine Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen, doch diese ist in der Praxis laut Meyer kaum verbreitet.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026