Ihre-Vorsorge Logo

Kündigungsschutz gilt auch für Minijobs

Auch Minijobber können nicht so einfach vor die Tür gesetzt werden. Die Minijob-Zentrale erklärt, welche Regeln bei Kündigungen gelten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Kellnerin in einem Restaurant. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Bochum (dpa/tmn). Die Corona-Pandemie stellt viele Betriebe weiter vor große Herausforderungen. Trotz der besonderen Umstände können Arbeitgeber ihren Minijobbern aber nicht einfach fristlos kündigen. Das erklärt die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung in ihrem Blog.

Für Minijobber gelte das gleiche Arbeitsrecht wie für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, so die Minijob-Experten. Das heißt: Auch die Arbeitsverhältnisse von Minijobbern fallen unter das Kündigungsschutzgesetz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine ordentliche Kündigung ist den Infos zufolge nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vereinbarten Kündigungsfrist ausschließlich mit Angabe einer Begründung zulässig.

Kündigungsschutzgesetz ist an Voraussetzungen geknüpft

Das Kündigungsschutzgesetz gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: So müssen mehr als 10 Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift zudem nur, wenn ein Minijobber seit mindestens sechs Monaten durchgängig bei einem Betrieb gearbeitet hat.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dann auch für Minijobber in der Regel vier Wochen. Die Länge der Kündigungsfrist hängt dabei aber von der Dauer des Minijobs ab. Nach fünf Jahren bei einem Betrieb beträgt sie etwa zwei Monate, nach acht Jahren verlängert sie sich auf drei Monate. Im Tarifvertrag könne aber auch für Minijobber eine vom Gesetz abweichende längere oder kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Nur schriftliche Kündigung ist rechtswirksam

Rechtswirksam ist eine Kündigung nur dann, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sie muss demnach aus Gründen erfolgen, die in der Person oder in dem Verhalten des Minijobbers liegen. Oder sie muss aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgen, die einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Minijobbers entgegenstehen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Ist eine Kündigung nicht rechtswirksam, können Minijobber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beleuchten, wer von den „erwerbsfähigen“ Menschen über viele Jahre auf Hilfe angewiesen ist. Was helfen könnte, ist teilweise umstritten.

Time
2 Minuten

Die Frage nach dem Kinderwunsch ist der No-Go-Klassiker im Bewerbungsgespräch. Welche Fragen außerdem unzulässig sind – und wie man am besten damit umgeht.

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Time
1 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) will, dass die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten bleibt. Ansonsten könnte für pflegende Angehörige faktisch eine Kürzung bevorstehen.

Time
5 Minuten

Wer verspricht Landarzt zu werden, bekam leichter einen Studienplatz. Doch gegen die Quotenregelung gibt es zahlreiche Klagen. Erstmals hat ein Gericht nun einige grundsätzliche Fragen klargestellt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026