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Kurzarbeit: Darf der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnen?

Viele Arbeitnehmer sind derzeit in „Kurzarbeit null" – und haben viel Zeit. Kann der Chef sie dann zu einer Weiterbildung verpflichten?

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Frau macht sich bei einerm Weiterbildungs-Seminar Notizen. Bild: IMAGO / Westend61 / Annika List

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Berlin (dpa/tmn). Aufgrund des Lockdowns ist in manchen Betrieben ein Großteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wäre das jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen zu lassen? Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

„Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zu Weiterbildungsmaßnahmen nicht verpflichten“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Allerdings sei Arbeitnehmern in der sich schnell entwickelnden Arbeitswelt dringend zu raten, jede Qualifizierungschance zu nutzen, findet der Experte. „Andernfalls wird man im Beruf schneller unbrauchbar, als einem lieb ist. Das betrifft insbesondere den Bereich IT und Umgang damit.“

Weiterbildung: Arbeitnehmer dürfen, müssen aber nicht

Wer sich weiterqualifizieren möchte, für den gilt: Grundsätzlich dürfen sich Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit weiterbilden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Weiterbildung sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. In der Regel müssten die Weiterbildungen während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit stattfinden, so Bredereck. Hier seien aber auch Ausnahmen möglich.

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