Mannheim/Berlin (dpa/tmn) Wer als Lungenkranker auf eine ständige Sauerstoffversorgung angewiesen ist, hat unter Umständen Anspruch auf Unterstützung. Das Sozialamt muss etwa einen Zuschuss für den Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen, damit der Betroffene am sozialen Leben teilhaben kann und beispielsweise Verwandte besuchen kann. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hervor (Aktenzeichen: S 2 SO 2030/16). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV).
Er beantragte beim Sozialamt einen Zuschuss von 7500 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Begründung: Der Mann könne Betreuungsleistungen der Pflegekasse beantragen, den Öffentlichen Nahverkehr nutzen oder Behindertenfahrdienste in Anspruch nehmen.