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Menschen in Pflegeheimen brauchen Kontakte

Der Deutsche Ethikrat hat in einem eindringlichen Appell ein Mindestmaß an sozialen Kontakten für Menschen in der Langzeitpflege angemahnt.

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Seniorin sitzt in einem Sessel und schaut nachdenklich. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Das Gebot physischer Distanz gehöre zu den zentralen Schutzmechanismen in der Pandemie, das sei keine Frage, sagte die Ethikrat-Vorsitzende Prof. Alena Buyx am Freitag in Berlin. Besondere Herausforderungen stellten sich jedoch in Bereichen wie der Langzeitpflege. „Hier wächst die Gefahr von Isolation, verringerter sozialer Teilnahme und einer erheblichen Verschlechterung der Gesundheit“, warnte Buyx.

Das Ethikrat-Mitglied Andreas Lob-Hüdepohl betonte, es gehe darum, das Mindestmaß an sozialen Kontakten nicht nur – wie bereits erfolgt – gesetzlich festzuschreiben, „sondern es in der Praxis auch substanziell zu gewährleisten“.

Bei Kontakten mehr Qualität statt Quantität

In einer Ad-hoc-Empfehlung fordert der Ethikrat unter anderem, bei der Bestimmung des Mindestmaßes sozialer Kontakte mehr deren Qualität und weniger deren Anzahl in den Blick zu nehmen. Es müsse stets individuell beantwortet werden, welche Beschränkungen sozialer Kontakte sich in welcher Weise auf die Lebensqualität der einzelnen Betroffenen auswirken. Wo immer möglich sollten die Pflegebedürftigen selbst über die Auswahl ihrer Kontaktpersonen entscheiden.

Sterbende dürfen nicht allein gelassen werden

Ergänzend zu persönlichen Treffen sollten auch Formen virtuellen Kontakts ermöglicht werden, heißt es in der Empfehlung weiter. Sterbende müssten kontinuierlich durch An- und Zugehörige begleitet werden können, auf Wunsch auch durch Seelsorger oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hospizdiensten. „Einsam und isoliert sterben zu müssen, ist schlicht unerträglich“, sagte Lob-Hüdepohl.

Buyx wies darauf hin, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz die vollständige Isolation untersagt werde. Diese Vorschrift erfasse jedoch insbesondere nicht die vielfältigen, von den Pflegeheimen zusätzlich empfohlenen oder verfügten Besuchsbeschränkungen oder der Kontakte innerhalb der Einrichtungen.

„Offen bleibt vor allem, worin das erforderliche Mindestmaß an Kontakten besteht, und wie beziehungsweise mit welchen Maßnahmen es im Alltag der Einrichtung auch unter den Bedingungen extremer pandemischer Notlagen gesichert werden kann.“ Der Ethikrat hob hervor, dass die Pflegeeinrichtungen dafür vielfach zusätzliche personelle Ressourcen bräuchten.


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