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Mieterhöhungen landen häufiger vor Gericht

Juristische Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter nehmen insgesamt zu. Gut jeder fünfte Fall betrifft nach Zahlen des Mieterbunds Konflikte um die Höhe der monatlichen Zahlung.

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Holzhausmodell mit Paragraf-Symbol, daneben stehen kleinere Hausmodelle

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Mieterhöhungen landen nach Angaben des Deutschen Mieterbunds häufiger als früher als Streitfall vor Gericht. Bei 21,8 Prozent der Prozesse zwischen Mietern und Vermietern war das 2025 der Anlass der Klage, im Vergleich zu 17,4 Prozent im Jahr davor. Als Grund sieht der Mieterbund den Druck auf dem Wohnungsmarkt. 

Grund zur Klage: Haustiere, Betriebskosten Eigenbedarf

Der Verband wertet nach eigenen Angaben Zahlen seiner Rechtsschutzversicherung aus. Demnach sind Klagegrund Nummer eins bei Rechtsstreitigkeiten der Mietparteien allgemeine „Vertragsverletzungen“, etwa darum, ob Haustiere gehalten werden dürfen, um Wohnungsmängel oder auch Verfahren zur Mietpreisbremse. Die Verfahren um Mieterhöhungen folgen auf Rang zwei, haben aber eben einen steigenden Anteil. 

Dies gilt auch für Streitigkeiten um Betriebskosten, die nach Angaben des Mieterbunds im vergangenen Jahr 16,4 Prozent der Gerichtsverfahren zwischen Mieter und Vermieter ausmachten – 2024 waren es noch 15,6 Prozent. Auf Platz vier der Rangliste folgten 2025 Konflikte um die Mietkaution (15,7 Prozent), auf Platz fünf der Streit um Eigenbedarf (6,8 Prozent). 

Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern haben zuletzt insgesamt zugenommen. 2024 erledigten Amts- und Landgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamts 197.092 Fälle, ein Anstieg um 7,8 Prozent. 


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