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Mietpreisbremse: Ministerin droht Vermietern mit Bußgeld

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nur ein erster Schritt. Wer überhöhte Mieten verlangt, sollte aus ihrer Sicht mehr zu befürchten haben als bislang.

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Bunte Häuserfassaden in der Altstadt von Görlitz. Bild: imageBROKER/Helmut Meyer zur Capellen

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Berlin (dpa). Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nicht aus. “Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird”, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur. Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. 

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und für umfassend modernisierte Wohnungen.

Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern

Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. “Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten”, kritisiert Hubig. “Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend." Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, “dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt”. 

Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. “Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht.” Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden. 

Vorschläge sollen bis Ende 2026 vorliegen

Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und Wissenschaft, von den Verbänden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen Städtetag angehören.

Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden könnte. Sie solle prüfen, wie man der Regelung zum Mietwucher “Biss verleihen kann”, sagte Hubig. Bisher gilt: “Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.” Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die Bundesjustizministerin hatte bereits angekündigt, sie wolle nach der Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern. “Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen”, sagt Hubig. Kurzzeitmietverträge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben. 


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