Ihre-Vorsorge Logo

Pflegebedürftige müssen immer mehr aus eigener Tasche zahlen

Heimbewohner bekommen seit Jahresbeginn Zuschüsse. Trotzdem sind ihre Kosten gestiegen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Pflegefachkraft sitzt am Bett einer Seniorin im Pflegeheim und hält ihre Hand. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Selbst zu zahlende Anteile für Pflegebedürftige im Heim sind weiter gestiegen und werden laut einer Auswertung von neuen Zuschüssen nur teilweise abgefedert. Im ersten Jahr im Heim waren zum 1. Juli im bundesweiten Schnitt 2200 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig – 67 Euro mehr als zum 1. Januar, wie eine Analyse des Verbands der Ersatzkassen ergab. Die zu Jahresbeginn eingeführten Zuschläge steigen mit längerem Heim-Aufenthalt und dämpfen dann Kostenzuwächse jeweils stärker. Ohne Zuschüsse wären es im Schnitt für alle nun 2248 Euro als Zuzahlung, 69 Euro mehr als zum 1. Januar.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit Jahresbeginn gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse zudem einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege verringert sich so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Zuschüsse können Kostenanstieg nur abbremsen

Allerdings stieg der Eigenanteil für die reine Pflege weiter – ohne Zuschuss im Schnitt auf 964 Euro nach 912 Euro zum 1. Januar. Die neuen Zuschläge bremsten diesen Anstieg ab. Zusammen mit den anderen Zuzahlungen standen im Vergleich vom 1. Januar zum 1. Juli weiter Kostensteigerungen – mit abgestuften Effekten: Im zweiten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen unter dem Strich im Schnitt noch um 56 Euro auf 2007 Euro, im dritten Jahr um 45 Euro auf 1814 Euro, ab dem vierten Jahr um 32 Euro auf 1573 Euro.

Verbandschefin Ulrike Elsner sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entlastung bei den Eigenanteilen sei für Pflegebedürftige besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar. Sie werde durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. „Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko.“ Eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt werde dringend gebraucht.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026