Berlin (dpa). Die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung gehört zu den zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition. Nun hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dafür Eckpunkte vorgelegt.
Die verschiedenen staatlichen Leistungen für Kinder, wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder im Bürgergeldbezug, Zuschüsse für Schul- und Freizeitaktivitäten und steuerliche Kinderfreibeträge sollen darin zusammengefasst und unbürokratisch ausgezahlt werden. Viele Familien beantragen Gelder bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden nicht, was nach Angaben von Paus zu „verdeckter Armut“ führt.
Die nun vorgelegten Eckpunkte sind Grundlage für einen Gesetzentwurf, der bis zum Herbst erarbeitet werden soll. 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Was konkret geplant ist:
Kindergeld
Künftig: Für jedes Kind soll es statt dem heutigen Kindergeld einen gleich großen „Garantiebetrag“ Kindergrundsicherung geben, dazu gestaffelt je nach finanzieller Lage der Familie einen Zusatzbetrag, so dass Kinder in armen Familien am meisten bekommen. Die Höhe des Garantiebetrags soll anfangs mindestens dem Kindergeld entsprechen, „perspektivisch“ aber „der maximalen Entlastungswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags“. Die liegt momentan laut Ministerium bei 354 Euro im Monat. Sind die Kinder 18 und ziehen aus, soll das Geld direkt an sie gehen und auch als „Grundsockel“ zur Finanzierung von Studium und Ausbildung dienen.
Weitere Leistungen
Künftig: Diese Leistungen sollen nicht mehr extra beantragt werden müssen, sondern in die Kindergrundsicherung einfließen. Entsprechend wird zusätzlich zum genannten „Garantiebetrag“ der „Zusatzbetrag“ ausgezahlt. „Der maximale Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung wird so festgesetzt, dass er in der Summe mit dem Garantiebetrag das pauschale altersgestaffelte Existenzminimum des Kindes abdeckt“, heißt es in den Eckpunkten.
Anträge
Künftig: Geplant sind ein „Kindergrundsicherungsportal mit einem anwendungsfreundlichen intelligenten Antragssystem“ und ein „automatisierter „Kindergrundsicherungs-Check“. Durch einen Datenabgleich mit Finanzbehörden und Rentenversicherung soll die Kindergrundsicherungsstelle Familien darauf hinweisen, dass sie möglicherweise Ansprüche auf weitere Zahlungen haben. Im Familienministerium wird das Prinzip auch so beschrieben: Aus der bisherigen Holschuld der Bürger wird eine Bringschuld des Staates.
