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Schärfere Regeln für Millionen Menschen mit Bürgergeld

Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld gelten künftig verschärfte Pflichten. Nach rund drei Jahren wird die Sozialleistung nicht nur umbenannt.

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Website der Agentur für Arbeit mit Online-Antrag für Bürgergeld (Bild: IMAGO/Political-Moments)

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Berlin (dpa). Für Menschen mit Bürgergeld gelten künftig schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Der Bundesrat billigte in Berlin die strengeren Regeln für die „neue Grundsicherung“, die das Parlament Anfang des Monats mit Koalitionsmehrheit und Ablehnung der Opposition beschlossen hatte. Damit setzte die Länderkammer den Schlusspunkt hinter monatelange Debatten.

Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiter auf die Grundsicherung verlassen können. Wer aber arbeiten könne, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, so das Gesetz. Kürzungen müssen diejenigen hinnehmen, die nicht mitwirken. Die Jobcenter sollen den Weg in Arbeit besser unterstützen können, aber auch Missbrauch wirksamer bekämpfen. Kooperationspläne sollen Arbeitssuchenden individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen. 

Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Das bedeutet, dass zunächst geprüft wird, ob Betroffene unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ansonsten kommen Qualifizierungsmaßnahmen in Betracht. Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft maximal zumutbar einsetzen. Eltern sollen nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, nicht erst ab dem dritten, wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Sanktionen bis zum kompletten Entzug

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass ihm Geldleistungen stärker gekürzt werden als bisher. Die Grundsicherung soll dann für drei Monate gekürzt werden können. Wer Termine im Jobcenter mehrfach versäumt, soll abgestuft sanktioniert werden. Für dauerhaft nicht erreichbare Menschen können die Jobcenter künftig sämtliche Zahlungen einstellen, auch die Kosten der Unterkunft. Bei Arbeitsverweigerung kann das Geld für bis zu drei Monate eingezogen werden.

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli in Kraft treten. Besonders gegen die Total-Sanktionen hatte sich in der SPD anfangs heftiger Widerstand geregt. Ein Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeld-Reform in der SPD ist aber vor wenigen Tagen mit rund 2.900 statt der erforderlichen fast 69.900 Unterschriften gescheitert. 

Von „Hartz IV“ zur „neuen Grundsicherung“

Das Bürgergeld hatte ab 2023 das umstrittene „Hartz IV“-System abgelöst, das auf der Reformagenda des früheren SPD-Kanzlers Gerhard Schröder beruht hatte. Das Bürgergeld war aber bald vor allem von der Union kritisiert worden. Es galt ihr als zu großzügig und ungerecht gegenüber den Steuern und Angaben zahlenden Beschäftigten. Aber auch die SPD hatte Reformbedarf eingestanden, der Reformentwurf stammt von SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas.


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