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Social Media: Prien für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Über Gefahren von TikTok und Co für Kinder und Jugendliche wird hitzig debattiert. Nun haben Fachleute Empfehlungen abgegeben – und die Familienministerin äußert sich.

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Social Media: Prien für 13 als gesetzliche Altersgrenze

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Berlin (dpa). Familienministerin Karin Prien plant für die Nutzung von Social Media bei Kindern eine Altersgrenze von 13 Jahren. Ausnahmen soll es aber für „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ geben, darunter auch Messenger-Dienste, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten. Für eine wirksame Altersüberprüfung setzt sie auf die sogenannte EUDI-Wallet ab 2027. 

„Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt“, kündigte Prien an. „Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“ In jedem Fall wolle sie mit der Gesetzgebung noch dieses Jahr beginnen. In der schwarz-roten Koalition müsse man noch „in die politische Abstimmung“ gehen, sagte die Ministerin. Einen Kompromiss hält sie aber für möglich.

56 Empfehlungen

Prien bezog sich auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Hintergrund ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Teenager, einerseits durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing, andererseits durch überlange Nutzungszeiten. Aus Sicht der Expertenkommission zeigen etwa 300.000 Jugendliche Suchtverhalten. 

Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten und der Ministerin jetzt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Bei der Frage nach Nutzungsverboten für Kinder oder Jugendliche boten sie zwei unterschiedliche Varianten.

Uneins bei Altersgrenzen

Die eine Option ist die von Prien bevorzugte – eine „gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren“ und für die Altersgruppe von 13 bis 18 Jahren „abgestufte Schutzstandards“. „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert werden“, heißt es dazu.

In Option zwei heißt es, man solle auf „eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze“ verzichten. Stattdessen solle auf EU-Ebene der Digital Services Act um eine verbindliche Regelung ergänzt werden, „wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen beschränkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen“, wie es im Expertenbericht heißt. 

Andere Länder mit härteren Vorgaben

Die von Prien bevorzugte Lösung läuft auf eine im internationalen Vergleich weiche Beschränkung hinaus: Sie soll nur für Kinder gelten und Ausnahmen zulassen. Australien hatte hingegen die Nutzung von Social Media bis zum Alter von 16 Jahren verboten; ähnliche Verbote auch für Jugendliche werden in Großbritannien und Frankreich sowie anderen EU-Ländern geprüft.

Einig ist sich die deutsche Expertenkommission darin: „Für beide Alternativen gilt, dass nationale Alleingänge vermieden werden sollen.“ Zur Begründung heißt es, die relevanten Plattformen böten ihre Dienste grenzüberschreitend an, nationale Vorgaben seien kaum durchzusetzen. 

Plattformen in die Pflicht nehmen

Insgesamt plädieren die Expertinnen und Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen. So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.

„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, sagte der Kommissionsvorsitzende Olaf Köller. Man müsse sie befähigen, „ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen“. Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. Ziel sei eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie.

Handyverbot an Schulen

Die Kommission empfiehlt neben vielen Präventionsmaßnahmen auch ein Verbot für die Nutzung privater Handys in Schulen bis Klasse sieben – im Unterricht und in den Pausen. Prien sagte, dies unterstütze sie schon lange. Sie halte auch einen Konsens der Länder für möglich.

Prien sprach sich zudem für eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch aus, um dort „die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern“. Vorbild ist die Festschreibung einer „gewaltfreie Erziehung“ im Jahr 2000. Dafür will Prien sich mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) abstimmen. 

Pflichten im Jugendschutz

Hubig unterstützte die Linie, den Anbietern sozialer Netzwerke klare Vorgaben zum Jugendschutz zu machen. „Jede Gaststätte und jedes Kino in Deutschland unterliegt strengen Pflichten zum Jugendschutz.“ Das müsse auch für milliardenschwere Digital-Plattformen gelten. Auch Altersgrenzen könnten ein richtiger Schritt sein, meinte die SPD-Politikerin.

Von Lehrerverbänden, Parteien und der Verbraucherzentrale Bundesverband gab es gemischte Reaktionen. Der Verband Bildung und Erziehung zum Beispiel meinte, mit den Empfehlungen sei „ein Verbot vom Tisch“. Der Deutsche Philologenverband begrüßte hingegen den Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze.

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