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Sozialbeiträge für Arbeitnehmer gestiegen – für Arbeitgeber gesunken

Die Beiträge zur Sozialversicherung haben in den vergangenen Jahren geschwankt – dabei ist die Beitragslast für die Beschäftigten in Deutschland gestiegen.

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Euromünzen auf einer Gehaltsabrechnung (Bild: IMAGO / Panthermedia)

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Berlin (dpa). Die Sozialbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jahren gestiegen – für die Arbeitgeber aber gesunken. Darauf machte die Linke im Bundestag unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung aufmerksam, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Demnach sind die prozentualen Beiträge zu den Sozialversicherungen für die Beschäftigten von 2002 bis 2022 um 1,3 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent gestiegen. Die Beiträge für die Arbeitgeber sanken in demselben Zeitraum um 1,6 Punkte auf 21,8 Prozent. Dabei schwankten die Werte innerhalb dieses Zeitraums – mit 17,1 Prozent an der Spitze für Arbeitnehmer 2011 und 23,9 Prozent für Arbeitgeber 2003.

Der Linken-Abgeordneten Matthias Birkwald, der die Anfrage gestellt hatte, sagte, gerade für die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen seien die Beiträge eine hohe Belastung, auch angesichts der Inflation.

„Das liegt auch daran, dass sie von ihrem Einkommen prozentual mehr abgeben müssen, als Menschen mit hohen und sehr hohen Einkommen“, sagte Birkwald. Der Politiker führte zur Begründung die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen auf. Darüber liegendes Einkommen wird nicht verbeitragt. Birkwald forderte, hohe Einkommen möglichst gleich zu belasten.

Bei der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese Grenze derzeit bei 4987,50 Euro, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7100 (Ost) und 7300 Euro (West). Die Linke fordert, die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung aufzuheben.


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