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Sozialreform: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Der Name Bürgergeld soll abgeschafft werden und es sind schärfere Regeln geplant. Wie viel Geld dadurch am Ende eingespart wird, bleibt unklar. Denn das hängt nicht allein von schärferen Regeln ab.

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Stempel mit Aufschrift Bürgergeld steht auf aufgefächerten Geldscheinen. Bild: IMAGO / Lobeca / Felix Schlikis

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die Bundesregierung treibt ihre geplante Bürgergeldreform voran. Das zuständige Bundessozialministerium hat einen Regierungsentwurf zur Abschaffung des Namens und Verschärfung der Regeln fertiggestellt und zur ersten internen Abstimmung unter anderem ans Kanzleramt geschickt. Wie in der schwarz-roten Koalition verabredet, soll das Bürgergeld künftig Grundsicherung heißen und wer Termine im Jobcenter ohne zwingenden Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert, soll dies härter zu spüren bekommen. “Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen”, hieß es aus Regierungskreisen. 

Wie viel Geld damit wirklich eingespart werden kann, bleibt offen. Von allzu großen Summen wird aber erst einmal nicht ausgegangen. 

“Bürgergeld ist jetzt Geschichte”

Vor gut einer Woche hatten sich die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss auf Grundsätze geeinigt. Danach hieß es: “Das Thema Bürgergeld wird damit der Vergangenheit angehören” (Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU), “Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte” (CSU-Chef Markus Söder), “Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist” (Sozialministerin Bärbel Bas, SPD). 

Der Regierungsentwurf ist bisher nicht öffentlich, da interne Abstimmungen noch laufen und sich noch Dinge ändern dürften. Einige Details wurden aber in Berlin bekannt:

  • Wer eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht abschickt, kann künftig direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden – rund 150 Euro. Bisher gibt es eine Staffelung: erst 10 Prozent, bei einer weiteren sogenannten Pflichtverletzung 20 und dann 30 Prozent.
  • Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem droht ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent, ab dem dritten Termin eine komplette Streichung der Zahlung. Die Miete wird solange noch direkt an den Vermieter weiter überwiesen. Aber wer auch im Monat darauf nicht erscheint, gilt als unerreichbar, und der Anspruch auf Leistungen soll komplett entfallen.
  • Menschen, die sich grundsätzlich weigern, eine Arbeit aufzunehmen, droht weiterhin eine vollständige Einstellung der Zahlung für maximal zwei Monate. Das soll künftig aber auch gelten, ohne dass es zuvor schon eine sogenannte Pflichtverletzung innerhalb des letzten Jahres gab. Mietzahlungen sollen dann direkt an den Vermieter gehen.
  • Beim sogenannten Schonvermögen wird gestaffelt. Bisher galt: Ein Vermögen bis 15.000 Euro wird bei Bürgergeld-Empfängern nicht angetastet. Künftig soll die Grenze bei unter 20-Jährigen bei 5.000 Euro liegen, darüber bei 10.000, ab 40 bei 12.500 und ab 50 Jahren bei 15.000 Euro.
  • Um staatliche Mietzahlungen für überteuerte Kleinstwohnungen in sogenannten Schrottimmobilien zu deckeln, sollen künftig nur noch Kosten übernommen werden, die sich an örtlichen Mietpreisbremsen orientieren. Auch Quadratmeterhöchstpreise sollen festgelegt werden können.

"Keine nennenswerten Einsparungen? 

Was wird das alles nun für die Staatskasse bringen? Vor allem die Union und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatten Druck gemacht, das Bürgergeld umzubenennen und die Regeln zu verschärfen. Merz hatte eine mögliche Einsparsumme von etwa fünf Milliarden Euro genannt. “Allein aufgrund der Maßnahmen des Gesetzentwurfes ergeben sich keine nennenswerten Einsparungen”, heißt es nun aus SPD-Kreisen in der Regierung. Die erwarteten Einsparungen durch Sanktionen würden enttäuschend ausfallen, hatte schon Sozialministerin Bas nach der Koalitionseinigung vorige Woche die Erwartungen gedämpft.

Die genannten Regelverschärfungen und anderen Änderungen am System, so die Schätzung, bringen höchstens höhere zweistellige Millionenbeträge ein – bei Gesamtkosten für das Bürgergeld von rund 50 Milliarden Euro im Jahr wäre das ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Kosten werden kaum sinken, wenn die Zahl der Empfänger bei rund 5,5 Millionen verharrt oder sogar steigt. Pro 100.000 Menschen, die aus dem System herausgehen, reduzieren sich die Zahlungen um rund eine Milliarde Euro, so die Faustregel. Inwieweit die strengeren Regeln hier Effekte haben könnten, bleibt offen.

Am meisten könne bei den Ausgaben für die Grundsicherung gespart werden, wenn man mehr Menschen in Arbeit bringe, sagte SPD-Chef Lars Klingbeil. “Das muss auch der Weg der Bundesregierung sein und dafür müssen wir alles tun.” Nach der regierungsinternen Abstimmung, Anhörungen von Verbänden und anderen Verfahrensschritten soll die Reform noch dieses Jahr vom Kabinett auf den Weg gebracht werden und geht dann ins parlamentarische Verfahren. Im Detail kann sich also noch einiges ändern.


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