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Sozialwahlen sollen ab 2023 online möglich sein

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf, der bei Krankenkassen die Erprobung der Online-Stimmabgabe bei Sozialwahlen ermöglicht.

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Berlin (dpa/sth). Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Dafür müssen sie Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern.

Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte: "Wir erwarten mit der neuen Möglichkeit der Online-Wahl eine höhere Wahlbeteiligung und damit eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Bei der Sozialwahl 2017 konnte die Beteiligung nach langen Jahren des Rückgangs erstmals wieder leicht gesteigert werden." Er ergänzte: "Die Bundesregierung folgt mit der Ermöglichung der elektronischen Stimmabgabe zusätzlich zum Briefwahlverfahren bei den nächsten Wahlen 2023 zu den Selbstverwaltungsgremien der Kranken- und Pflegeversicherung einer Forderung insbesondere aus den Ersatzkassen. Auch die Versicherten haben sich bei einer Befragung mit einer klaren Mehrheit für das Online-Wahlverfahren ausgesprochen."

Weiß' Fraktionskollege Uwe Schummer sagte: "Wenn die Bundesregierung jetzt nicht gehandelt hätte, wäre ein Chance vertan worden. Die Online-Wahl hätte erst bei der übernächsten Wahl 2029 erprobt werden können. Als Unionsfraktion hätten wir uns auch Online-Wahlen bei der Selbstverwaltung der Rentenversicherung vorstellen können. Die in der Koalition jetzt vereinbarte Teillösung ist aber ein wichtiger erster Schritt, der uns schon sehr hilft, mit dem neuen Verfahren Erfahrungen für künftige Sozialwahlen zu sammeln."

Rentenversicherung: Schritt in die richtige Richtung

Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund geht die Möglichkeit, dass bei den Krankenkassen bei der nächsten Sozialwahl zur Erprobung auch online gewählt werden kann, in die richtige Richtung. "Wir gehen davon aus, dass dies der Sozialwahl insgesamt erneut Rückenwind geben wird und zu einer höheren Wahlbeteiligung führt. Dies würde zu einer weiteren Stärkung der Legitimation der Selbstverwaltung führen", so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung.

Er wies darauf hin, dass die Sozialwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die drittgrößte Wahl in Deutschland sei. Sie sei daher für die Erprobung des neuen Verfahrens nicht geeignet. "Gleichwohl stehen wir dem neuen Verfahren aufgeschlossen gegenüber und beginnen zeitgleich mit den Krankenkassen mit den technischen Vorbereitungen für die Online-Wahl", so der Sprecher. An der Sozialwahl 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen hatten sich rund 15 Millionen Wähler beteiligt.


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