Ihre-Vorsorge Logo

Urlaubstage im Nebenjob: Muss der Arbeitgeber zahlen?

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Jugendliiche arbeiten als Küchenhilfen in einer Großküche. Bild: IMAGO / Sven Simon

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Ob Werkstudententätigkeit, Minijob im Café oder eine kurzfristige Anstellung während der Sommerferien – diese Beschäftigungen sind zwar keine Vollzeitjobs, trotzdem darf auch hier das Privatleben nicht zu kurz kommen. Doch was, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Urlaubstage zu bezahlen? 

Das ist laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), nicht in Ordnung - auch wenn es ihr zufolge in der Praxis oft anders aussieht. Tatsächlich gilt bei allen drei Anstellungsarten: Urlaubstage müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Auch vertraglich gibt es da keine Schlupflöcher: “Abweichende Regelungen zum Nachteil der Arbeitnehmer sind unwirksam.”

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Aber: Diese Anzahl gilt nur, wenn man fünf Tage die Woche arbeitet. In Teilzeitjobs kann es daher manchmal unklar sein, wie viele Urlaubstage man tatsächlich bekommt, da die Einsatzzeiten stark variieren können. 

In der Praxis läuft das laut Oberthür dann so: Die Arbeitszeit wird in Stunden bemessen und mit einer Vollzeitstelle verglichen. Daraus ergibt sich dann ein anteiliger Anspruch auf Urlaubstage. Werden diese Urlaubstage während der Anstellung nicht gewährt, sind sie mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026