Ihre-Vorsorge Logo

Urlaubszeit: Wer darf meine Mails mitlesen?

Sie haben Ihren Urlaub bestmöglich vorbereitet – aber was, wenn die entscheidende Kundenmail in der Abwesenheit in Ihr Postfach flattert? Darf Ihre Vorgesetzte dann in Ihren Account gucken?

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hände eines Mannes im Anzug mit Computermaus und Tastatur. Bild: IMAGO / Westend61 / Giorgio Magini

© Nicht definiert

Freiburg (dpa/tmn). Darf das Mail-Postfach im Job nur dienstlich genutzt werden, müssen Beschäftigte damit rechnen, dass etwa ihr Teamleiter die Mails dort mitlesen darf – zum Beispiel, wenn sie selbst im Urlaub sind.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte müssen aber trotzdem berücksichtigt werden. Voraussetzung ist somit in der Regel, dass ein konkreter Anlass für den Zugriff vorliegt – etwa eine Vertretungssituation, wie es in einem Beitrag des Fachportals „Haufe.de“ heißt.

Arbeitgeber können somit nicht einfach so oder dauerhaft im Dienstpostfach mitlesen. Beschäftigte können den Zugriff aber in der Regel auch nicht verwehren, wenn der Einblick ins Postfach zur Abwicklung laufender Geschäftsprozesse erforderlich ist. Das gilt vor allem bei ungeplanten Abwesenheiten. 

Bei privater Nutzung ist ein Zugriff unzulässig

Anders sieht es hingegen aus, wenn Beschäftigte ihren geschäftlichen Mail-Account auch privat nutzen dürfen. Dem Beitrag zufolge wäre ein Zugriff ohne Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers hier „nicht nur unzulässig, sondern sogar strafbar“.

Oft gibt es aber gar kein ausdrückliches Verbot für Beschäftigte, den Dienst-Account nicht privat zu nutzen. Oder Arbeitgeber wissen, dass Mailkonten privat genutzt werden und nehmen das hin. Auch dann ist es in der Regel unzulässig, wenn die Führungskraft ohne vorherige Zustimmung Mails mitliest.
Beschäftigte klären im besten Fall, ob sie ihren dienstlichen Mail-Account auch privat nutzen dürfen. Darüber hinaus helfen einheitliche Richtlinien, gemeinsame Postfächer oder automatische Weiterleitungen in Urlaubszeiten, Missverständnisse zu vermeiden.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026