Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Bei Raucherpausen kein Recht auf Mitbestimmung

Beim Thema Rauchen darf der Betriebsrat überlicherweise mitreden. Es gibt aber auch Ausnahmen, urteilt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann raucht Zigarette. Bild: IMAGO / Panthermedia / Alexander Savchuk

© Nicht definiert

Frankfurt am Main/Rostock (dpa/tmn). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrates. Doch legt der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen zur Zigarette greifen darf, kann die Arbeitnehmervertretung kein Veto mehr einlegen. In diesem Sinne hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21) entschieden, auf das der Bund-Verlag, Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht, hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte ein Logistikunternehmen den Angaben zufolge seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu aufgefordert, eine überarbeitete Anordnung zu einem bestehenden Rauchverbot zu unterzeichnen, nach der das Rauchen nur in den Pausen und in den Raucherecken zulässig sei. Der Betriebsrat forderte mit Hinweis auf das Betriebsverfassungsgesetz seine Mitbestimmung ein: Regelungen zum Rauchen beträfen immer die Verhaltensordnung im Betrieb und seien daher mitbestimmungspflichtig.

Chef muss keine Arbeitsunterbrechung dulden

Das Gericht sah das anders. Die klarstellende Anordnung, dass Rauchen nur in den tariflichen Pausen zulässig sei, betreffe nicht die Ordnung im Betrieb, sondern das Arbeitsverhalten und sei damit nicht gesondert mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, Arbeitsunterbrechungen zu dulden.

Vielmehr habe die Belegschaft während der festgelegten Arbeitszeiten ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Den Angaben zufolge steht der Beschluss im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die meisten Pflegebedürftigen werden daheim betreut. Immer mehr pflegende Angehörige könnten künftig laut einer Prognose dem Arbeitsmarkt verloren gehen – vor allem Frauen.

Time
4 Minuten

Privatversicherte bekommen in der Regel schneller Termine beim Facharzt als gesetzlich Versicherte. Die Forderungen nach einer Gleichbehandlung werden stärker. Doch der Reformweg bleibt umstritten.

Time
4 Minuten

Ein Sturz oder ein Überforderungsmoment zu viel: Das sind typische Vorgeschichten, wenn Familien sich auf die Suche nach einem Pflegeheimplatz für einen Angehörigen machen. Worauf kommt es an?

Time
3 Minuten

Ein Rahmenvertrag kann für Freelancer das Risiko der Scheinselbstständigkeit erhöhen. Und das hat unter Umständen Folgen für beide Seiten.

Time
2 Minuten

Die deutsche Wirtschaft erlebt laut einer Ifo-Studie einen „verschärften Strukturwandel“. In der Industrie gehen viele Stellen verloren. Ein Befund alarmiert die Wirtschaftsforscher besonders.

Time
3 Minuten

Was passiert, wenn Millionen Babyboomer ihre Wohnungen oder Häuser verkaufen, vererben oder schlicht sterben? Löst das den Wohnungsmangel in Deutschland? Eine neue Studie zeigt Fakten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026