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Mehr Urlaub für Nichtraucher – ist das erlaubt?

Ein Gastwirt in Rheinland-Pfalz genehmigt Nichtrauchern in der Belegschaft fünf Tage mehr Urlaub im Jahr als Rauchern. Darf er das?

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Mann raucht Zigarette. Bild: IMAGO / Panthermedia / Alexander Savchuk

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Neustadt (dpa). Fluppen oder Freizeit: Vor diese Wahl stellt ein Gastwirt im Süden von Rheinland-Pfalz seit Jahresbeginn seine Mitarbeiter. „Nichtraucher bekommen von mir als Ausgleich für die Rauchpausen ihrer Kollegen fünf Tage mehr Urlaub“, sagt Helmut Glas.

„Ich habe das auf der Weihnachtsfeier verkündet. Das Hallo war groß“, erzählt Glas. Er habe vorgefühlt und sei auf Zustimmung gestoßen. „Ich bin froh, dass die Idee im Betrieb so gut ankommt. Die hätten mich ja auch zum Teufel jagen können“, sagt Glas.

Was für manche wie Gängelei klingt, sichert in seinen Augen den Betriebsfrieden. „Früher gab es in der Belegschaft mal Anfeindungen nach dem Motto ‚Der geht schon wieder eine paffen‘“, erzählt der 44-Jährige. „Und es stimmt: Wer die Rauchpausen nicht hochrechnet, glaubt nicht, wie viel Zeit da zusammenkommt.“ Nun herrsche Ruhe.

Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Für die Juristin Nathalie Oberthür ist Mehrurlaub für Nichtraucher grundsätzlich zulässig. „Die rauchenden Mitarbeiter erhalten durch zusätzliche Pausen einen Freizeitvorteil, der bei den nicht rauchenden Mitarbeitern durch die Urlaubstage angeglichen wird“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Allerdings dürfe die Unterscheidung nicht allein danach erfolgen, ob jemand rauche oder nicht, sondern, ob er unbezahlte Raucherpausen in Anspruch nehme. „Wer nur während der offiziellen Pause raucht, müsste die Urlaubstage eigentlich auch erhalten“, betont Oberthür. Eine Differenzierung mit dem Ziel, Rauchen zu bestrafen, wäre unzulässig.

Verlorene Arbeitszeit durch Rauchpausen

Auch für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist die Regelung grundsätzlich okay. „Wenn das mit Einvernehmen aller Arbeitnehmer geschieht, kann man das als Interessensausgleich sehen“, sagt Landeschef Gereon Haumann vom Dehoga Rheinland-Pfalz. Es sei sicher richtig, dass Zeit durch Rauchen verloren gehe.

„Wer nicht dauernd rausläuft, ist schlicht effektiver“, sagt Gastwirt Glas. „Ruck-Zuck sind zehn Minuten weg.“ Ein Recht auf Raucherpausen haben deutsche Arbeitnehmer nicht. Die Kippe zwischendurch gilt nicht als zulässige Arbeitsunterbrechung, das haben Gerichte mehrfach klargestellt.

Einer 2009 vom Deutschen Krebsforschungszentrum veröffentlichten Studie der Universität Hamburg zufolge kosteten die Rauchpausen deutsche Unternehmen im Jahr mehr als 28 Milliarden Euro.

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