Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Nachzahlung bei Kindergeld

Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder Kindergeld bekommen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ein Aktenordner beschriftet mit Kindergeld. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Voraussetzung für die Auszahlung von Kindergeld für volljährige Kinder ist, dass sie sich in einer Ausbildung befinden. Seit Anfang 2018 wird das Kindergeld allerdings nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt, während es früher nachträglich für maximal vier Jahre zur Auszahlung kommen konnte. "Gegen diese Einschränkung hat ein Vater beim Niedersächsischen Finanzgericht geklagt und Recht bekommen", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Von dem Urteil können womöglich auch andere Eltern profitieren (Aktenzeichen: 8 K 95/18).

Ein Vater legt Klage ein

Im Fall stellte der Vater im Dezember 2017 für sein Kind bei der Familienkasse einen Kindergeldantrag für den Zeitraum August 2014 bis Januar 2018. Das Schreiben traf aber erst im Januar 2018 bei der Familienkasse ein. Entsprechend der neuen Rechtslage setzte die Familienkasse zwar das Kindergeld für die Zeit vom August 2014 bis Juni 2017 in der begehrten Höhe von rund 6.600 Euro fest, zahlte aber nur für die zurückliegenden sechs Monate Juli bis Dezember 2017 knapp 1.350 Euro aus. Dagegen legte der Vater Klage ein.

Die Nichtauszahlungsverfügung ist rechtswidrig

Mit Erfolg: Die Nichtauszahlungsverfügung ist rechtswidrig, urteilten die Richter. Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Gegen das Urteil hat das Finanzgericht Revision zugelassen. Betroffene Eltern können sich aber auf dennoch die Entscheidung berufen, wenn ihnen das festgesetzte Kindergeld nicht ausgezahlt wird.

"Um Streit zu vermeiden, sollten Eltern aber zeitnah prüfen, ob ein beziehungsweise wieder ein Anspruch auf Kindergeld besteht", rät Klocke. Beispielsweise bei Kindern bis 25 Jahre kann der Anspruch neu entstehen, wenn zwischenzeitlich eine Anstellung oder Auszeit vorlag und nun eine Ausbildung aufgenommen wird und damit der Kindergeldanspruch wieder entsteht.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026