Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Ohne Einkommen kein Krankengeld für Selbstständige

Ein Selbstständiger rutscht wegen Corona in die Verlustzone, dann erkrankt er. Die Krankenkasse verweigert aber die Krankengeldzahlung. Mit Recht?

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Mann mit Armschiene und Frau lesen zusammen Brief. Bild: IMAGO / ingimage / HighwayStarz

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer als Selbstständiger in der Pandemie keine Aufträge und damit keinen Gewinn hatte, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, sollte er im Anschluss arbeitsunfähig werden. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Berlin (Aktenzeichen: S 56 KR 1969/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

Zwar haben Selbstständige staatliche Corona-Hilfen in Anspruch nehmen können. Entscheidend ist jedoch, ob nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verblieben ist.

Krankenkasse verweigerte die Zahlungen

Im konkreten Fall war das nicht so. Der Mann war selbstständig im Bereich Veranstaltungstechnik und -management und hatte im Jahr 2020 durch die Pandemie einen erheblichen Anteil seiner Aufträge verloren. Auch die Corona-Hilfen konnten die laufenden Ausgaben nicht ausgleichen, sodass er Verluste statt Gewinn verbuchen musste.

Als er dann Mitte 2020 krank wurde, verlangte er entsprechend das ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld von seiner Krankenkasse. Diese weigerte die Zahlung, der Mann klagte.

Das Gericht gab der Kasse recht: Der Kläger habe keinen Anspruch auf das Krankengeld. Denn maßgeblich dafür sei das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Time
1 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt gestiegen. Zugleich fehlen in Deutschland vielerorts Fachkräfte. In drei Jahren dürften es einer Untersuchung zufolge noch weit mehr sein.

Time
5 Minuten

Plötzlich der Gedanke, das Gefühl: Ist es das jetzt, das Alter? Die Psychologie-Professorin Jana Nikitin verrät, wie aus dem Schreck ein Gewinn wird und neue Klarheit und Freiheit entstehen.

Time
3 Minuten

Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Den Arbeitgebern geht vieles zu langsam, manches auch zu weit. Sie dringen auf eine Reform.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026