Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Sturz beim Kaffeeholen in Kantine ist Arbeitsunfall

Eine Angestellte bricht sich beim Kaffeeholen einen Lendenwirbel – die Unfallkasse muss zahlen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Kaffee läuft aus einer Kaffeemaschine in eine Tasse. Bild: IMAGO / allOver-MEV

© Nicht definiert

Darmstadt (dpa/lhe). Ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten am Arbeitsplatz ist nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes als Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Sturz eines Beschäftigten beim Kaffeeholen sei unfallversichert, teilte das Gericht in Darmstadt am Dienstag mit. „Das Zurücklegen des Weges, um sich einen Kaffee an einem im Betriebsgebäude aufgestellten Automaten zu holen, habe im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit der Angestellten gestanden.“ (Aktenzeichen: L 3 U 202/21)

Eine 57-Jährige aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg rutschte dem Gericht zufolge auf dem Weg in den Sozialraum eines Finanzamtes auf nassem Boden aus und brach sich einen Lendenwirbel. Sie beantragte, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Unfallkasse Hessen lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass der Versicherungsschutz regelmäßig beim Durchschreiten der Kantinentür ende. Die Kasse bekam in erster Instanz Recht. In zweiter Instanz entschied nun das Landessozialgericht zu Gunsten der verunglückten Frau.

Unfallversicherungsschutz innerhalb des Betriebsgebäudes

Der Unfallversicherungsschutz ende auch nicht an der Tür zum Sozialraum, der sich innerhalb des Betriebsgebäudes befinde. Dieser Raum gehöre eindeutig zum Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Darüber hinaus sei der Sozialraum zum Zeitpunkt des Unfalls nicht als Kantine beziehungsweise zur Nahrungsaufnahme genutzt worden, teilte das Gericht mit. Eine Revision ließ das Gericht zu.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026