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Urteil: Unfall beim Homeschooling gilt als Arbeitsunfall

Während des Online-Unterrichts verletzt sich eine Schülerin am Kopf – das ist ein Arbeitsunfall, so ein Urteil des Sozialgerichts in München.

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Jugendliche und Kind sitzen an einem Tisch mit Kopfhörern am Smartphone und Computer. Bild: IMAGO / Westend61

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München (dpa). Eine 13-Jährige stürzt beim Homeschooling und verletzt sich im Gesicht – das ist nach einem Urteil des Sozialgerichts in München als Arbeitsunfall zu werten. Das teilte eine Sprecherin am Montag mit. Die Schülerin hatte demnach während der Corona-Pandemie am Online-Unterricht teilgenommen und war hingefallen, als sie ein Buch holen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht der gesetzlichen Unfallversicherung handelte es sich dem Gericht zufolge dabei aber nicht um einen Arbeitsunfall, da die Schülerin ohne Beaufsichtigung und Anleitung durch die Schule Stillarbeit gemacht habe. Kameras und Mikrofone seien ausgeschaltet gewesen.

Das sah das Sozialgericht nach Angaben der Sprecherin in seinem Urteil vom 22. Mai anders: Das Buch zu holen, habe im Zusammenhang mit dem Unterricht gestanden. Die Lehrkraft habe trotz ausgeschalteter Kameras und Mikrofone in Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern treten können. Außerdem habe der Gesetzgeber die Vorschriften zur Unfallversicherung geändert, so dass die Arbeit im Homeoffice nun in gleicher Weise versichert sei wie die Arbeit im Betrieb.

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