Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Weigerung zum Tragen einer Maske kann den Job kosten

Wer im Job keine Maske trotz Anordnung des Arbeitgebers trägt, kann gekündigt werden. Auch ein Attest ändert daran nicht unbedingt etwas.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Corona: Junge Frau setzt sich eine FFP2-Maske auf. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Frankfurt/Cottbus (dpa/tmn). Wer im Dienstleistungsbereich arbeitet und Kundenkontakt hat, muss auf Anordnung Maske tragen. Das kann der Arbeitgeber zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus vorschreiben. Wenn sich Beschäftigte strikt dagegen weigern, riskieren sie eine Kündigung, wie ein Urteil (Aktenzeichen 11 Ca 10390/20) des Arbeitsgerichts Cottbus zeigt, auf das der Bund-Verlag hinweist.

Konkret ging es um den Fall einer Logopädin, die einzige Angestellte in einer logopädischen Praxis war. Sie weigerte sich mehrmals, bei Therapiestunden mit Patientinnen und Patienten eine Maske zu tragen. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber fristgerecht.

Anordnung einer Maske ist sogar Pflicht

Die Logopädin klagte, hatte aber vor Gericht keinen Erfolg. Laut Gericht ist die Kündigung wirksam. Der Arbeitgeber sei sogar verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Patienten und der Klägerin das Tragen einer Maske anzuordnen.

Die Klägerin hatte zwar mehrere Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vorgelegt. Die ließ das Gericht aber ebenfalls nicht gelten.

Attest muss bestimmte Kriterien erfüllen

Aus einem Attest müsse hervorgehen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen wegen der Maske zu erwarten sind. Zudem müsse erkennbar sein, auf welcher Grundlage der jeweilige Arzt zu seiner Einschätzung gekommen ist. Das sei jeweils nicht der Fall gewesen.

Wie der Bund-Verlag hervorhebt, geht aus dem Urteil zudem hervor: Selbst wenn das Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht geeignet gewesen wäre, hätte auch das ein Kündigungsgrund sein können – weil es schlicht keine Einsatzmöglichkeit mehr für die Logopädin im Betrieb gegeben hätte.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026