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Verband muss behindertengerechtes Fahrzeug zahlen

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine behinderte Mutter zweier Kinder Anspruch auf die Bezahlung eines Autos hat.

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Detmold (dpa/lnw). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss einer querschnittsgelähmten Mutter von zwei Kindern ein behindertengerechtes Fahrzeug finanzieren. Das teilte das Sozialgericht Detmold am Montag mit.

Der LWL hatte die Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, die Frau aus dem Kreis Minden-Lübbecke sei nicht auf das Fahrzeug angewiesen. Kosten für Fahrten zum Arzt und zu Therapien müssten die Krankenkasse übernehmen. Für die übrigen Fahrten könne die Frau öffentliche Verkehrsmittel und den Behindertenfahrdienst nutzen (Aktenzeichen: S 11 SO 255/18, rechtskräftiges Urteil vom 5. Dezember 2019).

Gericht entscheidet: Auto unentbehrlich für gesellschaftliche Teilhabe

Diese Argumente ließ das Gericht nicht gelten. Für die Eingliederung in die Gesellschaft und eine angemessene Lebensführung sei auch die Anschaffung eines Fahrzeugs nötig und sogar unentbehrlich, erklärte das Gericht in der Begründung. Erschwerend komme hinzu, dass am Wohnort der Klägerin bis auf einen Taxibus kein öffentlicher Personennahverkehr existiere. Der Taxibus sei nicht barrierefrei. Der Behindertenfahrdienst komme wegen der zu hohen Kosten ebenfalls nicht in Betracht.


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