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Versicherungsnummernachweis: So kommt das Dokument ins Haus

Was früher der Sozialversicherungsausweis war, ist heute der Versicherungsnummernachweis. Er begleitet Berufstätige ein Leben lang. Nur: Wie kommt der ins Haus – und zu welchem Zeitpunkt?

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Versicherungsnummernachweis: So kommt das Dokument ins Haus

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Berlin (dpa/tmn). Schule vorbei, jetzt startet das Berufsleben: Zu diesem Zeitpunkt erhalten junge Menschen in der Regel ihren Versicherungsnummernachweis. Dieses Dokument wird nur einmal vergeben und bleibt lebenslang gültig. Es enthält unter anderem die wichtige persönliche Sozialversicherungsnummer, anhand derer Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine Person zweifelsfrei identifizieren können.

Wer zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt, muss sich normalerweise nicht selbst um den Ausweis kümmern. Er wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt, sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer angemeldet hat. Falls das nicht der Fall ist, kann das Dokument kostenfrei über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder bei der Krankenkasse angefordert werden

Aber aufgepasst: Im Internet tummeln sich so manche Dienstleister, die die Beantragung des Versicherungsnummernachweises gebührenpflichtig anbieten. Das ist der DRV zufolge zwar nicht verboten. Beschäftigte können auf diese Mittelsmänner allerdings verzichten und Geld sparen.

Dokument beschädigt oder verloren gegangen?

Neben der Sozialversicherungsnummer enthält der Ausweis auch den vollständigen Namen, das Ausstellungsdatum sowie das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Zudem ist darauf vermerkt, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. Die persönlichen Daten sind als QR-Code auf dem Ausweis gespeichert.

Die DRV rät Versicherten, die Daten stets auf Richtigkeit zu überprüfen. Nur so können die Renten- und Sozialbeiträge richtig verbucht werden. Findet sich ein Fehler, sollte beim zuständigen Rentenversicherungsträger unverzüglich eine Korrektur beantragt werden.

Der Versicherungsnummernachweis ersetzt seit 2023 den früheren Sozialversicherungsausweis. Wem das persönliche Dokument abhandengekommen ist oder bei wem es zerstört oder unbrauchbar geworden ist, der kann es erneut kostenfrei über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

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