Hamburg (dpa/tmn). Vertraglich vereinbarte Provisionen stehen Beschäftigten auch dann zu, wenn keine konkrete Höhe des Honorars festgelegt wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor (Aktenzeichen 10 Ca 239/16), auf die der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
In dem Fall ging es um einen Mann, der für den Arbeitgeber - nach Rücksprache - Projekte oder Bauherrn akquirieren sollte. Es gab dazu eine Vereinbarung. Darin stand, dass die Akquise gesondert honoriert werden sollte. Doch konkrete Angaben zur Höhe des Honorars fehlten.
Provision muss gezahlt werden
Als der Mann erfolgreich akquirierte, bekam er keine Provision. Zu Unrecht, entschied das Gericht. In so einem Fall könne der Arbeitgeber die Höhe nicht allein bestimmen und einfach auf null festlegen.
Eine Provision sei auch dann zu zahlen, wenn die konkrete Höhe nicht geregelt sei. Wie viel dann fällig wird, legte in diesem Fall laut DAV-Angaben das Gericht fest.
