Ihre-Vorsorge Logo

Wann Sie gegen Altersdiskriminierung vorgehen können

Wer aufgrund seines Alters im Arbeitsleben diskriminiert wird, muss das nicht einfach hinnehmen. Was Betroffene unternehmen können.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Älterer Handwerker arbeitet in Metall-Werkstatt an Maschine. Bild: IMAGO / agefotostock / photography33

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters sind zwar nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundsätzlich verboten. Im Arbeitsleben werden Bewerberinnen und Bewerber oder Beschäftigte aber dennoch häufig aufgrund ihres Alters benachteiligt. Aber was können Betroffene machen, wenn sie Altersdiskriminierung erfahren haben? 

Wer im Bewerbungsprozess Diskriminierung erfährt, kann sich zum Beispiel in einem ersten Schritt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dort bekommen Betroffene Hilfe bei der rechtlichen Einordnung ihres Falls. 

Ausgangspunkt sind häufig Stellenausschreibungen, in denen Kandidaten zwischen “18 und 35 Jahren” oder “junges, engagiertes Personal für den Vertrieb” gesucht werden. Derartige Formulierungen wurden in der Rechtssprechung in der Vergangenheit als Indiz für Diskriminierung gewertet. Betroffene können dann Entschädigung und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Diese Schritte sind möglich

Nach dem AGG sind Arbeitgeber außerdem in der Pflicht, innerbetrieblich Personen zu benennen oder Stellen einzurichten, die sich um die Gleichbehandlung von Mitarbeitern kümmern. Das kann etwa der Betriebsrat sein. In kleineren Betrieben, die keinen Betriebsrat haben, wenden sich Beschäftigte am besten direkt an ihre Führungskraft oder eine vom Arbeitgeber ernannte Vertrauensperson. Die muss den Sachverhalt klären und kann je nach Fall eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung in Erwägung ziehen.

Aber: Nicht alle Arbeitgeber unterstützen Opfer von Diskriminierung ausreichend. Dann haben Beschäftigte auch ein Arbeitsverweigerungsrecht. Das sollten sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn es eindeutige Beweise für die Diskriminierung gibt - ansonsten besteht das Risiko einer Kündigung. 

Bei Klage Beratung einholen

Eine weitere Option kann sein, den Arbeitgeber zu verklagen. Ist die Klage erfolgreich, steht dem Kläger Schadenersatz zu. Betroffene sollten sich von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten lassen.

Wichtig: Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist eine rechtswidrige Benachteiligung. Altersgrenzen können laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch gerechtfertigt und damit nicht diskriminierend sein. Dazu zählt etwa die Altershöchstgrenze von 42 Jahren beim Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026