München (tö). Die Inflation schießt nach oben, die Energiepreise klettern immer höher, aber zumindest der Gehaltszettel für den Monat Juni bietet etwas Erfreuliches. Um die negativen Folgen der Energie-, und Lebensmittelpreise für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu dämpfen, hat der Gesetzgeber im Mai 2022 ein weiteres Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Spürbar wird dies erstmals beim Juni-Gehalt. Netto springt dann mehr heraus, ein allzu großes Plus sollten Lohn- und Gehaltsempfänger aber nicht erwarten. Das zeigen neue Berechnungen des IT-Dienstleisters Datev, der nach eigenen Angaben jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 14 Millionen Arbeitnehmern erstellt.
Entscheidend für die Steuerentlastung ist die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wurde um 363 Euro auf nun 10.?347 Euro für das Jahr 2022 angehoben, und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Die neue Steuerberechnung wird laut Datev von Juni 2022 an erstmals umgesetzt. Arbeitnehmer bekommen dann die zu viel gezahlten Steuern quasi zurück, in den Folgemonaten wird der erhöhte Freibetrag weiter berücksichtigt. Wie viel mehr Netto durch den erhöhten Grundfreibetrag herauskommt, hängt unter anderem vom Einkommen, der Steuerklasse und vom Familienstand ab.
Besser Verdienende profitieren am meisten
Das Ergebnis: Beschäftigte in mittleren und höheren Gehaltsklassen, die eine größere Steuerlast zu schultern haben als Geringverdiener, profitieren über alle Steuerklassen hinweg am meisten. Besonders gilt dies für Verheiratete, da hier der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt wird.
In der Gruppe der Singles sind beispielsweise die Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 6500 Euro brutto oder darüber die größten Gewinner. Ihnen bleiben über das Jahr noch einmal 171 Euro mehr vom Bruttogehalt übrig.
In ähnlicher Größenordnung profitieren Alleinerziehende mit einem Top-Gehalt von 7500 Euro brutto und mehr. Sie erhalten netto 170 Euro mehr übers gesamte Jahr gerechnet.
Bei den Kinderlosen können hauptverdienende Ehepartner mit einem Brutto-Einkommen von 9000 Euro sich zum Beispiel über ein zusätzliches Plus von 215 Euro im Jahr freuen.
Bei einem Brutto-Einkommen von 4000 Euro springen zusätzlich, unabhängig von der Anzahl der Kinder, 190 Euro im Jahr heraus.
Keinerlei positive Folgen spüren allerdings Arbeitnehmer, deren Einkommen bereits vorher unterhalb der Freibetragsgrenzen lag. Bei Ehepaaren sind das Hauptverdiener, deren Brutto-Gehalt sich unter 2500 Euro beläuft. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei 2000 Euro.
