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Weniger Widersprüche gegen Hartz-4-Bescheide

Wegen der Corona-Pandemie wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Ist das ein Grund für den Rückgang bei den Widersprüchen?

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Ein Paar Schuhe stehen vor einem roten Streifen, auf dem in weiß Hartz IV steht.

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa). Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-4-Bescheide ist 2021 in den über 400 Jobcentern Deutschlands weiter gesunken. Bundesweit seien 413.600 Widersprüche und 61.400 Klagen gegen Bescheide der Jobcenter eingereicht worden, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag in Nürnberg mit. Das seien 97.800 Widersprüche und 17.700 Klagen weniger als 2020 – ein Rückgang um fast 20 Prozent.

Der Gesetzgeber hatte bereits 2020 wegen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Unter anderem wird auf eine genaue Vermögensprüfung verzichtet, wenn keine Anhaltspunkte für erhebliche Vermögenswerte vorliegen. Auch beim Wohngeld sind die Behörden großzügiger geworden – zumindest für einen begrenzten Zeitraum werden die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt – auch wenn sie über die jeweiligen kommunalen Richtwerte hinausgehen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen – also gegen Strafmaßnahmen wegen Verstößen gegen Auflagen von Hartz-4-Empfängern – lag 2021 mit 10.000 etwas höher als im Vorjahr, aber deutlich niedriger als 2019, als noch 40.000 Widersprüche eingereicht worden waren.

Nur ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg

Erledigt wurden den Angaben der Bundesagentur zufolge von den Jobcentern im Jahr 2021 insgesamt 439.800 Widersprüche – die meisten wurden abgewiesen. Nur in einem guten Drittel der Fälle wurde die ursprüngliche Entscheidung geändert. In 64.000 Fällen hatten die Antragsteller Unterlagen nachgereicht, was die Entscheidungsbasis veränderte. In rund 50.000 Fällen hatten die Jobcenter einen Fehler gemacht.

Auch bei den 77.700 abgeschlossenen gerichtlichen Klagen wurden die meisten abgewiesen. Mit 35 Prozent führte nur ein gutes Drittel zu einer neuen Entscheidung.


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