In der aktuellen Rezession nimmt die Kurzarbeit zu. Doch müssen Betroffene keine gravierenden Einbußen bei ihren Rentenansprüchen fürchten. Andere Lebensbereiche sind stärker betroffen, wie Rechtsexperten darlegen.

Auf die steigende Zahl von Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld bekommen, hat die Bundesregierung mit einem verlängerten Anspruch auf diese Leistung reagiert. Auf die Rentenansprüche der Betroffenen wirkt sich der Bezug kaum aus.

Wegen der Konjunkturflaute mehren sich Forderungen nach einer verlängerten Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes. Doch das Arbeitsministerium winkt ab.

Bei Kurzarbeit sind Arbeitnehmer weiter gut abgesichert. Es gibt aber Unterschiede bei Teilzeit und „Kurzarbeit Null“.
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