Das 2001 beschlossene Altersvermögensgesetz stellte das deutsche Alterssicherungssystem auf eine neue Grundlage. Die im Umlageverfahren organisierte gesetzliche Rente ist 2002 durch eine staatliche Förderung der kapitalgedeckten privaten und betrieblichen Altersvorsorge ergänzt worden.
Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ist als Riester-Rente bekannt geworden, die geförderte betriebliche Altersvorsorge wird teilweise im Wege der Entgelt- oder Gehaltsumwandlung durchgeführt.
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