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Entgeltumwandlung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Entgeltumwandlung

Der Begriff beschreibt das Prinzip der Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in eine kapitalgedeckte Altersversorgung.

Arbeitnehmer haben durch das Altersvermögensgesetz einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch ein Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber direkt in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht dazu seit 2017 vor:

  • Bei einer Entgeltumwandlung entfällt wie zuvor die Steuer- und Sozialversicherungspflicht bis zu einem Betrag in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (das sind 2026 bundesweit 338 Euro monatlich beziehungsweise 4.056 Euro jährlich).
  • Weitere vier Prozent, also noch einmal 338 beziehungsweise 4.056 Euro bleiben steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei.
  • Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten. Soweit es schon entsprechende Vereinbarungen in einzelnen Branchen gab, gilt dies seit 2018, für Neuverträge ab 2019 und für ältere Verträge seit 2022. Ausführliche Informationen im Kapitel Betriebliche Altersvorsorge.

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