Im Frühjahr 2014 beschloss die Bundesregierung eine aus vier Maßnahmen bestehende Neuregelung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Öffentlichkeit weithin als "Rentenpaket" bezeichnet wurde. Die Neuregelung trat zum 1. Juli 2014 in Kraft. Die vier Maßnahmen sind:
2018 hat dann das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018 weitere wesentliche Änderungen ab 2019 oder auch später gebracht.
Folgende Maßnahmen sind damit getroffen worden:
Der nächste große Reformschritt wurde mit der zum 01.01.2021 eingeführten "Grundrente" getan, die der Deutsche Bundestag am 02.07.2020 verabschiedet hat.
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