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Teilzeit und Rente: Ein Ehevertrag kann die Altersvorsorge von Frauen retten

Ehe- oder Partnerschaftsvertrag? Klingt ziemlich unromantisch. Trotzdem sollten Paare möglichst früh über Finanzen und Altersvorsorge sprechen. Spätestens aber, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Denn dann stecken viele Frauen beruflich zurück. Und das wirkt sich bis ins Rentenalter aus.

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Brautpaar zeigt Eheringe. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Mit dem Partner über Geld zu reden ist ziemlich unromantisch. Haben Sie Tipps, wie frau ins Gespräch einsteigen könnte?
Interviewer
Einmal im Jahr bekommt jeder ein Schreiben von der Rentenversicherung: die Renteninformation. Diesen Brief könnte sie sehr effektvoll öffnen und mit ihrem Partner über das reden, was da im Alter auf sie zukommt. Und zwar egal ob sie verheiratet ist, geschieden, verwitwet oder nie geheiratet hat.
Nina Straßner
Sie raten zu einem Ehevertrag zu Beginn der Ehe. Was steht in so einem Vertrag? Was kann man da regeln?
Interviewer
Da herrscht quasi „Wünsch Dir was“! Wie wollen wir leben? Was finden wir gerecht? Man kann (fast) alles regeln, was einem wichtig ist.

Heiratet man und schließt keinen Ehevertrag, lebt man automatisch in einer Zugewinngemeinschaft – jedem gehört das was ihm auch vorher gehörte. Nur wenn in der Ehe etwas an Wert gewinnt oder anderweitig Vermögen angeschafft wird, wird das bei einer Scheidung geteilt.

Ein Ungleichgewicht entsteht oft erst, wenn ein Paar Kinder bekommt und meistens die Mutter beim eigenen Vermögensaufbau zurücksteckt. Der Zugewinnausgleich gleicht die so entstandenen Nachteile nur selten aus.
Nina Straßner

Wir lieben uns doch... Am Anfang der Beziehung haben Frauen oft eine rosarote Brille auf. Über Geld sprechen sie sowieso nicht gern und beim neuen Partner könnte das womöglich ganz falsch rüberkommen. Vor der Hochzeit? Wie unromantisch! Und danach ist es doch sowieso zu spät, oder?

Die Statistik belegt jedoch etwas Anderes: Im Jahr 2017 wurde in Deutschland jede dritte Ehe geschieden. Und nicht selten steht Frau nach der Scheidung vor einem finanziellen Problem, jetzt und im Rentenalter. Denn ein großer Teil der verheirateten Frauen arbeitet Teilzeit – und hat ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro im Monat. Die gesetzliche Rente fällt dementsprechend niedrig aus.

Damit es gar nicht so weit kommt, sollten Paare sich schon am Anfang Gedanken über das Ende machen. Nämlich dann, wenn sie noch fair verhandeln können und wollen. Und das Ganze in einem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag festhalten.

Wäre ein Teil dann auch die Altersvorsorge?
Interviewer
Ganz klar – aus meiner Sicht sogar ein wesentlicher! Viele denken ein Ehevertrag ist nur was für Großgrundbesitzer, die ihr Vermögen vor windigen Heiratsschwindlerinnen schützen wollen. Dabei ist er für diejenigen viel wichtiger, die unentgeltlich Aufgaben übernehmen und dafür ganz oder teilweise auf eigenes Einkommen und Eigenständigkeit verzichten. „Schatz, du kochst, ich schaff die Kohle ran“, ist leider oft ein unzureichender Deal. Der reicht nicht aus – zumindest nicht für denjenigen, der kocht.

In einem Ehevertrag kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der erwerbstätige Partner bestimmte Teile seines Gehalts in die Altersvorsorge der Mutter seiner Kinder steckt. Und dass das aus dem Zugewinn rausgenommen wird.
Nina Straßner
Braucht es denn wirklich Regelungen zur Altersvorsorge – schließlich gibt es doch den Versorgungsausgleich. Wenn die Ehe scheitert, wird die Altersvorsorge paritätisch geteilt.
Interviewer
Richtig. Aber unsere Altersvorsorge ist ja meist nicht für zwei Personen ausgelegt, sondern nur für eine. Das heißt, man teilt sich nach einer Trennung etwas, das im Rentenalter vielleicht nicht mal für einen alleine gereicht hätte. Von der Hälfte kann dann keiner leben.

Andere Maßnahmen zur Altersvorsorge, wie Lebensversicherungen und Wertpapierdepots, werden beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt. Da könnte eine individuelle Lösung fairer sein und die kann in einem Ehevertrag geregelt werden.
Nina Straßner
Kann ein Ehevertrag die grundsätzlichen Regelungen, wie Zugewinnausgleich überhaupt außer Kraft setzen?
Interviewer
Nur der Ehevertrag kann das und gehört deswegen auch unbedingt in die Hände von Notaren, die sich darauf spezialisiert haben, damit er nicht sittenwidrig wird.
Nina Straßner
Kann man einen Ehevertrag auch dann noch abschließen, wenn man schon viele Jahre verheiratet ist?
Interviewer
Unbedingt! Dafür ist es nie zu spät, denn das Leben stellt ständig neue Fragen. Kinder werden geboren, Eltern müssen gepflegt, berufliche Chancen ergriffen werden. Und irgendwann kommt bei vielen der Punkt an, dem sie denken: „Also irgendwie läuft das hier schräg. Ich könnte nicht alleine leben, selbst wenn ich wollte. Aber mein Partner könnte das.“ Da sollte man ansetzen.
Nina Straßner
… und auch noch kurz vor der Rente?
Interviewer
Warum nicht? In Eheverträgen kann auch Genaueres zum nachehelichen Unterhalt geregelt werden. Sich aufraffen und mal über Kohle reden, kann man zu jeder Zeit. Mit 65 hat man ja im Zweifel auch noch eine ganze Weile Ehe vor sich.
Nina Straßner
Können auch unverheiratete Paare einen Ehevertrag schließen? Wann und warum ist das sinnvoll?
Interviewer
Gerade unverheiratete Paare, beziehungsweise Frauen mit Kindern, sollten dringend einen Vertrag schließen, wenn sie familienbedingt auf Erwerbseinkommen verzichten. Die haben ja nicht mal den Zugewinnausgleich. Wenn sie sich trennen, ist – bis auf den Kindesunterhalt – finanziell Schicht im Schacht. Das heißt dann nur nicht Ehevertrag sondern Lebenspartnerschaftsvertrag.
Nina Straßner
Wenn Frauen erst lange Elternzeit nehmen und danach nur Teilzeit wieder in den Job einsteigen, nehmen Sie dadurch nicht so viele Karrierestufen und verdienen weniger. Lässt sich dieser „Gender-Pay-Gap“ durch einen Ehevertag auffangen?
Interviewer
Auf jeden Fall – wenn auch sicher nicht vollständig. Dazu fällt mir der wunderbare Satz von Teresa Bücker (deutsche Journalistin und Frauenrechtsaktivistin; a.d.Red.) ein: „Wer sich liebt, der sorgt dafür, dass der andere auch ohne ihn gut leben könnte“.
Nina Straßner
Kennen Sie aus Ihrer Praxis Regelungen in Eheverträgen vor denen sich Frau hüten sollte?
Interviewer
Nachehelicher Unterhaltsverzicht oder Einschränkungen. Wobei der in krassen Missverhältnissen sowieso sittenwidrig wäre. Aber da wäre ich schon hellhörig, dafür müsste es einen Ausgleich geben.
Nina Straßner
Was kostet so ein Ehevertrag?
Interviewer
Das hängt, wie fast überall im Recht, davon ab, „um was es geht“. Da ist das Recht beziehungsweise die Gebührenordnung sehr fair: Wer viel hat, zahlt mehr. Wer wenig hat, zahlt wenig. Ich glaube das ist sehr gut geregelt.
Nina Straßner
Es gibt im Internet Muster-Eheverträge. Ihre Meinung dazu?
Interviewer
Ich würde Ehe- oder Partnerschaftsverträge niemals ohne individuellen Rechtsrat abschließen. Die meisten Verträge müssen ja auch notariell beglaubigt werden.
Nina Straßner

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