Heiratet man und schließt keinen Ehevertrag, lebt man automatisch in einer Zugewinngemeinschaft – jedem gehört das was ihm auch vorher gehörte. Nur wenn in der Ehe etwas an Wert gewinnt oder anderweitig Vermögen angeschafft wird, wird das bei einer Scheidung geteilt.
Ein Ungleichgewicht entsteht oft erst, wenn ein Paar Kinder bekommt und meistens die Mutter beim eigenen Vermögensaufbau zurücksteckt. Der Zugewinnausgleich gleicht die so entstandenen Nachteile nur selten aus.
Wir lieben uns doch... Am Anfang der Beziehung haben Frauen oft eine rosarote Brille auf. Über Geld sprechen sie sowieso nicht gern und beim neuen Partner könnte das womöglich ganz falsch rüberkommen. Vor der Hochzeit? Wie unromantisch! Und danach ist es doch sowieso zu spät, oder?
Die Statistik belegt jedoch etwas Anderes: Im Jahr 2017 wurde in Deutschland jede dritte Ehe geschieden. Und nicht selten steht Frau nach der Scheidung vor einem finanziellen Problem, jetzt und im Rentenalter. Denn ein großer Teil der verheirateten Frauen arbeitet Teilzeit – und hat ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro im Monat. Die gesetzliche Rente fällt dementsprechend niedrig aus.
Damit es gar nicht so weit kommt, sollten Paare sich schon am Anfang Gedanken über das Ende machen. Nämlich dann, wenn sie noch fair verhandeln können und wollen. Und das Ganze in einem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag festhalten.
In einem Ehevertrag kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der erwerbstätige Partner bestimmte Teile seines Gehalts in die Altersvorsorge der Mutter seiner Kinder steckt. Und dass das aus dem Zugewinn rausgenommen wird.
Andere Maßnahmen zur Altersvorsorge, wie Lebensversicherungen und Wertpapierdepots, werden beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt. Da könnte eine individuelle Lösung fairer sein und die kann in einem Ehevertrag geregelt werden.
