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Wohn-Riester: Mehr Möglichkeiten

Starre Regelungen bei der Eigenheimrente wurden gelockert. Jetzt lässt sich eine selbstgenutzte Immobilie noch flexibler entschulden.

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Neubau Einfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach in Neubausiedlung. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Wollten Sie bisher Kapital aus Ihrem Riester-Vertrag zur Immobilienfinanzierung entnehmen, galt die Regel: Entweder wird während der Ansparphase die volle Sparsumme aus dem Vertrag genommen oder eine Summe von bis zu 75 Prozent. Der Grund: Es sollen keine "Kleckerbeträge" übrig bleiben, die später einmal als Mini-Renten ausgezahlt werden müssen. Künftig gilt: Es darf jeder Betrag von mindestens 3.000 Euro entnommen werden, wenn mindestens 3.000 Euro im Vertrag stehen bleiben. Gerade bei „gut gefüllten“ Riester-Verträgen kann jetzt mit der neuen Regelung mehr entnommen werden. 

Besteuerungsregeln geändert

Über das Wohnförderkonto wird die Verwendung der Fördergelder für eigene Wohnzwecke besteuert. Auf dem Wohnförderkonto wird vermerkt, wie viel Geld Sie vom Staat bekommen und in Ihre selbstgenutzte Immobilie gesteckt haben – und das bildet die Grundlage für die Versteuerung. Bisher hatten Riester-Sparer die Option, die Besteuerung jährlich bis zum 85. Lebensjahr vornehmen zu lassen oder die Steuerlast einmal zu Rentenbeginn zu tilgen – dann gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Künftig besteht diese Möglichkeit zur Wahl der Einmal-Besteuerung jederzeit während der Rentenphase, also auch nach der getroffenen Entscheidung, lieber die jährliche Besteuerung zu wählen. Die 30 Prozent Rabatt werden dann trotzdem gewährt.

Umbauten jetzt gefördert

Modernisierungen der eigenen Immobilie waren bisher grundsätzlich nicht gefördert – Guthaben aus dem Riester-Vertrag durfte dafür also nicht genutzt werden. Das ändert sich dahingehend, dass in Zukunft die Riester-Förderung auch für Umbaumaßnahmen verwendet werden kann, wenn die die Immobilie behindertengerecht umgestalten sollen und Barrieren abbauen. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Umbaukosten mindestens 6.000 Euro kosten und drei Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie anfallen. Ist die Drei-Jahres-Frist nicht einzuhalten, müssen die Kosten mindestens 20.000 Euro betragen. Außerdem muss immer ein Sachverständiger bestätigen, dass das für den Umbau entnommene Kapital mindestens zur Hälfte für den Umbau verwendet wurde. 

Das Wohn-Riester-Konto zieht mit um

Wenn Sie während der Ansparphase oder auch im Alter nach Rentenbeginn die Immobilie nicht mehr selbst nutzen, will der Staat Geld von Ihnen. Denn bei Aufgabe der Selbstnutzung liegt eine steuerschädliche Verwendung vor – und das heißt, dass der aufgelaufene Gesamtbetrag des Wohnförderkontos auf einen Schlag versteuert werden muss. Die Ausnahme: Das Kapital wird in eine neue Immobilie investiert. Dazu hatten Sie bisher ein Jahr vor und vier Jahre nach dem Auszug aus dem bisher geförderten Zuhause Zeit: Jetzt sind es zwei Jahre vor und fünf Jahre nach dem Auszug. 

Förderung wie bisher

Geblieben ist die Förderung der Wohn-Riester-Rente durch den Staat. Aktuell beträgt die Grundzulage für Sparer 154 Euro. Zum anderen erhalten Sparer eine Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind. Für ab 2008 geborene Kinder wird sogar eine Kinderzulage von 300 Euro für ihre Riester-Rente fällig.

Ergänzend zu den Zulagen haben Sparer die Möglichkeit, die Beiträge für Ihre Riester-Rente bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben abzusetzen: So besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu der Zulage einen weiteren Zuschuss zur Riester-Rente in Form eines Steuerbonus einzustreichen.

Allerdings ist die Gewährung der Förderung durch die Zulagen und Steuervorteile davon abhängig, dass Sie einen bestimmten Mindesteigenbetrag in Ihre Riester-Rente einzahlen: Der liegt bei vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens, maximal jedoch bei 2.100 Euro, wobei auch hier wieder die Zulagen „abgerechnet“ werden. Bei 36.000 Euro Jahresgehalt müssen Sie 1.440 Euro einzahlen – bei 154 Euro Grundzulagen verbleiben dann 1.286 Euro. Andersherum gilt bei der Riester-Rente: Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen Sie mindestens 60 Euro in Ihre Riester-Rente einzahlen, um die Zulagen zu erhalten. 

Mehr im Internet

  • Riester-Rechner
    Riester-Zulagen und optimale Einzahlungshöhe mit wenigen Klicks berechnen
  • Forum
    Sie fragen, Experten der Deutschen Rentenversicherung antworten.
  • Riester-Rente
    Schwerpunkt auf ihre-vorsorge.de. 

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