Betriebsrente: Was tun, wenn die Rentenerhöhung ausbleibt?
Nach Paragraf 16 Absatz 1 des Betriebsrentengesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung „zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden“. Alternativ dazu kann die Rente auch regelmäßig um mindestens ein Prozent erhöht werden.
Vier Schritte zur Erhöhung der Betriebsrente:
- Wenn die Anpassung ausbleibt, Arbeitgeber anschreiben, Anpassung fordern.
- Wenn keine Antwort kommt, energisch nachhaken.
- Bei Ablehnung einer Anpassung, Widerspruch einlegen.
- Bei Ablehnung des Widerspruchs, Rechtsberatung – etwa bei der Gewerkschaft – einholen und klagen.
