Selbstständigkeit: Neuer Boom an freiwilligen Beiträgen?
Faktencheck, Teil 2: Gibt es denn einen Boom bei der Gesetzlichen?
Die Kurzantwort: Nein.
Die Details: Auf ganze 431 Millionen Euro schätzt die Deutsche Rentenversicherung DRV die Einnahmen aus freiwilligen Beiträgen im Jahr 2016. Damit dümpeln die freiwilligen Einzahlungen auf unverändert niedrigem Niveau. Zum Vergleich: 2006 als das Zinsniveau von Privatanlagen noch deutlich höher war, wurden mit 496 Millionen. Euro sogar noch deutlich mehr Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.
| Allgemeine Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge in Mio. Euro | |
| Jahr | Beiträge |
| 2006 | 496 |
| 2007 | 457 |
| 2008 | 482 |
| 2009 | 450 |
| 2010 | 429 |
| 2011 | 408 |
| 2012 | 389 |
| 2013 | 403 |
| 2014 | 433 |
| 2015 | 422 |
| 2106 | 431* |
| *geschätzt | |
Am Jahresende 2014 gab es laut dem Versichertenbericht 2016 der DRV nur rund 252.000 freiwillig Versicherte in der GRV. Seit 2004 war ihre Zahl rückläufig. Sie sank zwischen 2004 und 2014 um 224.000. Dazu kommt noch: 90 Prozent der freiwillig Versicherten zahlten 2014 nur den monatlichen Mindestbeitrag von damals 85,05 (heute: 84,15) Euro. Nur 1,1 Prozent zahlten damals den Höchstbetrag von 1.124,55 (heute: 1.187,45) Euro. „Dies deutet darauf hin, dass die Mehrheit der freiwillig Versicherten durch ihren Beitrag nicht bestrebt ist, höhere Rentenanwartschaften zu erzielen.“ Es gehe ihnen in erster Linie um die Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen für eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, heißt es im Versichertenbericht.
Faktencheck, Teil 3: Zahlung für 2016 noch möglich?
Ein großer Teil der rund 4,2 Millionen Selbstständigen habe „offenbar überdurchschnittlich häufig nicht hinreichend für ihr Alter vorgesorgt“, stellte die Bundesregierung erst jüngst ihrem Alterssicherungsbericht 2016 fest. Zusätzliche Vorsorge tut also not. Selbstständige, die dazu in der Lage sind, haben noch eine letzte Chance zur Zahlung von Beiträgen für das komplette Jahr 2016. Aber nur bis zum 31. März 2017. „Bis dahin müssen sie einen Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung gestellt haben. Und der Antrag muss bei uns eingegangen sein“, erklärt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kommt also nicht auf den Zahlungstermin an, sondern auf den Antragseingang. Das Formular trägt die Nummer „V060“. Es findet sich auch im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Bleibt noch die Frage, was die Rentenversicherung zum ausbleibenden Ansturm der freiwilligen Beitragszahler meint: Die Antwort von Manuela Budewell fällt für die Rentenversicherung gewohnt zurückhaltend aus: „Selbstverständlich informieren wir in vielfältiger Weise über dieses Thema und es bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls wie sich die aktuelle Berichterstattung auswirken wird.“
