Berlin (sth). Vom Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahrzehnt haben auch die gesetzlich rentenversicherten selbstständigen Handwerker profitiert. Das ergibt sich aus Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach stieg die Zahl der Selbstständigen in einem Handwerksberuf von Ende 2014 bis Ende 2022 von rund 49.200 auf etwa 61.800. Das entspricht einem Plus von mehr als 25 Prozent. Die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Handwerker im Jahr 2023 wurde von der DRV bisher noch nicht veröffentlicht.
Selbständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Danach können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung sollte laut DRV jedoch „wohlüberlegt sein, da Selbständige dann auch auf die umfangreichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten“. So ist es bei längerer Beitragszahlung neben der regulären Altersrente möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Während einer Rehabilitation mit der Rentenversicherung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Durch Pflichtbeiträge werden außerdem die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt.
Darüber hinaus wird die Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, die Riester-Rente, erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das sogar für die Ehepartnerin oder den Ehepartner.
