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Betriebsrente nach Scheidung: Was das Karlsruher Urteil bedeutet

Die bisherige externe Teilung von Betriebsrenten-Ansprüchen brachte beim Versorgungsausgleich Verluste mit sich – meist für die Frau.

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Statue der Justitia. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Karlsruhe (dpa). Vor allem Frauen können bei der Scheidung künftig auf eine gerechtere Regelung ihrer Altersversorgung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete am Dienstag die Familiengerichte, systematische Benachteiligungen bei der Aufteilung der Ansprüche im Scheidungsverfahren in Zukunft auszugleichen. Das hilft Frauen, deren Ex-Männern eine Betriebsrente zusteht. Bisher mussten sie wegen Besonderheiten bei der Berechnung zum Teil Verluste von mehreren hundert Euro im Monat hinnehmen. (Aktenzeichen: 1 BvL 5/18)

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche werden aufgeteilt

Lässt sich ein Paar scheiden, werden die Rentenansprüche prinzipiell miteinander verrechnet. Das nennt sich Versorgungsausgleich und soll Ungerechtigkeiten beseitigen. Denn bei vielen Paaren bekäme der Mann als Hauptverdiener sonst viel mehr Rente als seine Frau, die sich vielleicht jahrelang zu Hause um die Kinder gekümmert hat.

Externe Teilung bei Betriebsrenten – ungerecht durch Zinsverlust?

Im Bereich der Betriebsrenten erhält die Frau – anders als bei allen anderen Renten – ihr Geld nicht automatisch vom selben Versorgungsträger, bei dem der Mann seine Rente hat. Seit einer Reform im Jahr 2009 dürfen die Ansprüche ausgelagert und an eine andere Unterstützungskasse übertragen werden – auch gegen den Willen der Frau. Fachleute sprechen von externer Teilung.

Der Gesetzgeber wollte damit die Arbeitgeber als Träger der betrieblichen Altersversorgung entlasten. Sie wären sonst gezwungen, wegen eines rein privaten Zerwürfnisses eine völlig fremde Person in ihr System aufzunehmen, die nie für sie gearbeitet hat.

Das Problem: Bei der Übertragung der Ansprüche auf den neuen Träger kommt es wegen der Zinsentwicklung der letzten Jahre oft zu deutlichen Verlusten. Das hat mit komplizierten Berechnungsmethoden zu tun. Im Ergebnis verliert der Mann die Hälfte seines Rentenanspruchs, bei der Frau kommt aber nur ein Teil davon an.

Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 17 geprüft

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte das für verfassungswidrig gehalten und Paragraf 17 im Versorgungsausgleichsgesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die OLG-Richter gehen davon aus, dass zwischen 2009 und 2017 mindestens 90 Prozent aller Geschiedenen mit einer externen Teilung Verluste hatten, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Frauen. 

Paragraf 17 komme schätzungsweise bei jeder 20. Scheidung zur Anwendung. Bei durchschnittlich 170.000 Scheidungen im Jahr entspreche das im Zeitraum 2009 bis 2017 einer mittleren fünfstelligen Zahl.

Die Verfassungsrichter erklärten das spezielle Verfahren bei den Betriebsrenten zwar nicht für grundgesetzwidrig. Paragraf 17 könne verfassungskonform ausgelegt werden, urteilte der Erste Senat unter dem künftigen Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth.

Familiengerichte müssen künftig eine faire Lösung finden

Diese Aufgabe fällt nun den Familienrichtern zu: Sie sollen in Zukunft ihren Entscheidungsspielraum voll ausschöpfen und für jeden Fall eine faire Lösung finden – wenn nötig, indem sie den Zinssatz bei der Übertragung der Ansprüche selbst korrigieren.

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