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Digitale Rentenübersicht: Positive Resonanz

Seit einem Jahr können sich alle Bürgerinnen und Bürger digital über alle Altersvorsorgeansprüche informieren, die sie bisher erworben haben. Jetzt liegt auch eine erste Evaluation zu dem Überblick vor.

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Logo DRV Digitale Rentenübersicht.

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Berlin (drv/sth). Die Digitale Rentenübersicht verschafft allen Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung. Das Online-Portal kann somit eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

Um festzustellen, ob die Digitale Rentenübersicht ihre Ziele erfüllt und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, wurde ein Evaluationsbericht bereits in der gesetzlichen Grundlage verankert. Der nun vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Evaluation sowie daraus abgeleitete Empfehlungen. Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Die Vertrauenswürdigkeit des Online-Portals wird von Nutzerinnen und Nutzern als hoch angesehen.
  • Viele Bürgerinnen und Bürger gaben an, dass sich ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorgeansprüche wesentlich verbessert hat.
  • Die Informationen zu den individuellen Ansprüchen aus den drei Säulen der Rentenversicherung werden als verständlich eingeschätzt.

„Der Evaluationsbericht zeigt, dass wir gemeinsam ein ausgezeichnetes Produkt für die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter geschaffen haben. Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer ist wertvoll und wichtig, es hilft uns die Plattform weiter zu optimieren“, erklärt Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Alle Vorsorgeeinrichtungen müssen sich bis Ende 2024 an Zentralstelle anbinden

Die Nutzenden haben Wünsche zur Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) gerichtet. Diese werden aktuelle bewertet und geprüft. Es handelt sich insbesondere um eine

  • Weiterentwicklung der Landingpage
  • Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Anmeldeprozesses
  • Sichtbarere Platzierung eines staatlichen Logos im Header wie zum Beispiel das der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Redaktionelle Kürzung der Inhalte der öffentlichen Seite
  • Weiterführende Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten
  • Gewünschte zusätzliche Erklärvideos stehen im Portal bereits zur Verfügung

Auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes aus dem Jahr 2021 wurde die Digitale Rentenübersicht in den letzten drei Jahren entwickelt und stand seit Mitte 2023 allen Bürgerinnen und Bürgern in einer Pilotphase zur Verfügung. Seit Jahresbeginn befindet sich das Online-Portal www.rentenuebersicht.de nun im Regelbetrieb. Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 311 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befinden sich aufgrund der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen gesetzlich verpflichtenden Anbindung nun ebenfalls im Anbindungsprozess an die ZfDR.

„Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln“, betont Fasshauer.

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