Frankfurt (tr). Nach dem bereits beschlossenen Altersvorsorge-Reformgesetz liegt nun auch ein Referentenentwurf für die Frühstartrente vor. Kinder von sechs bis 18 Jahren sollen zehn Euro pro Monat vom Staat erhalten. Diese sollen dann in einen individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, das Eltern für ihre Kinder einrichten.
In einer Stellungnahme begrüßt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) „wichtige Schutzvorschriften zugunsten der minderjährigen Sparer“, die in dem Entwurf vorgesehen sind. Und führt dafür unter anderem das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten an. Für die Frühstartrente sollen nur standardisierte Depots zugelassen werden. Für diese gilt ein Kostendeckel von maximal 1 Prozent.
Allerdings: Die VZBW fordert, die eigentlich als Auffanglösung vorgesehene kollektive Anlage bei der Bundesbank von Beginn an als Standardlösung auszugestalten. Bislang ist die kollektive Anlage nur für den Fall vorgesehen, dass Eltern kein individuelles Depot für ihre Kinder einrichten.
Kollektive Anlage als Regelfall
Es bedürfe gesetzlich abgesicherter Anlagerichtlinien, die eine breit gestreute Aktienanlage zu geringen Kosten sicherstellen und darüber hinaus vor politischer und kommerzieller Einflussnahme schützen, so die VZBW. Nach dem Referentenentwurf solle die Auffanglösung einer kollektiven Anlage erst zwölf Monate nach dem sechsten Lebensjahr greifen. Eltern sollen so die Möglichkeit bekommen, selbst einen Vertrag bei einem privaten Anbieter abzuschließen.
„Damit stellt der Gesetzgeber die einfache öffentliche Lösung zurück und eröffnet dem privaten Finanzvertrieb ein Zeitfenster für Verkaufsgespräche. Zudem geht ein Jahr Anlagezeitraum verloren“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der VZBW. „Die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank sollte deshalb mit Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnen und der Regelfall sein.“
Die Vorrangstellung der kollektiven Auffanglösung soll nach Ansicht der VZBW dabei nicht verhindern, dass Eltern von der kollektiven Lösung abweichen und für ihre Kinder einen individuellen Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter abschließen können.
Kein „Türöffner für den Vertrieb kostenintensiver Produkte“
Die Verbraucherschützer warnen davor, dass die Frühstartrente zum Anlass für eine neue Verkaufswelle wird. „Das staatlich finanzierte Startkapital muss vollständig den Kindern zugutekommen. Es darf weder während der Minderjährigkeit noch nach dem 18. Geburtstag zum Türöffner für den Vertrieb weiterer, kostenintensiver Altersvorsorgeprodukte werden“, so Nauhauser.
Die Frühstartrente soll ab dem 1.1.2027 zunächst rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020 greifen. Jüngere Geburtsjahrgänge sollen schrittweise mit Vollendung des sechsten Lebensjahres hinzukommen.
