Berlin/Frankfurt am Main (sth). Ein Medientermin hat im vorweihnachtlichen Berlin am Dienstagvormittag kurzzeitig für Aufmerksamkeit gesorgt - doch außer unter Fachleuten und Journalisten, die sich mit Fragen der Alterssicherung befassen, dürfte das Gespräch mit dem stellvertretenden FDP-Chef Johannes Vogel kaum auf Interesse gestoßen sein. Bei dem Termin kündigte Vogel jedoch überraschend an, dass die FDP-Bundestagsfraktion trotz des Bruchs der Ampel-Koalition den vor etwa fünf Wochen vom damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Entwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge noch vor der Bundestagswahl durchs Parlament bekommen wolle. "Das sollten wir noch beschließen", sagte Vogel zur Verblüffung der anwesenden Medienvertreter - denn über einen entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts dürften nur wenige Insider vorab informiert gewesen sein.
Nicht einmal 24 Stunden später erschien der von Vogel angekündigte Gesetzentwurf jedoch am Mittwoch bereits auf der Website des Bundestags - unter dem Namen der FDP-Fraktion. Wie nicht anders zu erwarten, lehnt sich der Entwurf stark an den Ende September vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf an. Die zentralen Punkte des Gesetzentwurfs:
- Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro, ab 2030 bis zu 3 500 Euro),
- Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind),
- Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener,
- Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren,
- Förderung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen,
- Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent,
- Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge (z. B. keine Absicherung mehr gegen verminderte Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen),
- Ansparphase: Nach fünf Jahren ist ein Anbieterwechsel ohne Wechselkosten seitens des abgebenden Anbieters möglich,
- Stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase,
- Auszahlungsphase: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht; Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre,
- Übermittlungspflicht der Anbieter für wesentliche Produktinformationen an eine digitale Plattform,
- Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge durch Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages auf 3.500 Euro bei grundsätzlichem Bestandsschutz; Verzicht auf Restverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgeprodukt sind möglich.
Ob der Reformplan allerdings noch den Weg ins Parlament findet, scheint höchst fraglich. Der neue Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) sagte am Dienstag den Zeitungen der Funke-Mediengruppe jedenfalls, er glaube nicht mehr an eine Umsetzung der Reform. “Die Realität sieht so aus, dass die Wahrscheinlichkeit, das Gesetz mit allen Fristen noch durch den Bundestag und den Bundesrat zu bringen, sehr gering ist”, so Kukies.
