Ihre-Vorsorge Logo

Grünen-Rentenexperte attackiert geplantes Generationenkapital

Bundesarbeitsminister Heil und Bundesfinanzminister Lindner sind sich einig, dass sie die Rente mit Hilfe von Kapitalanlagen zukunftsfest machen wollen. Doch der dritte Koalitionspartner hat große Zweifel.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Die Grünen-Markus Kurth, Rentenpolitischer Sprecher

© Nicht definiert

Berlin (dpa) - Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth hat das geplante Generationenkapital zur Absicherung der Renten grundsätzlich infrage gestellt. “Die Aktienrente nach dem Konzept des Bundesministeriums der Finanzen wirft nach dem aktuellen Stand zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen auf”, heißt es in einer Analyse des Bundestagsabgeordneten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ob das Vorhaben in der bisher geplanten Form umgesetzt werden könne, sei deshalb “noch offen”.

Das Generationenkapital ist ein zentrales Element der geplanten Rentenreform, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) demnächst vorlegen wollen. Dabei sollen zunächst 10 Milliarden Euro aus öffentlichen Krediten am Kapitalmarkt angelegt werden. Lindner hatte als Ziel angegeben, jährlich weitere 10 Milliarden dazuzugeben. Mit den Erträgen soll ein Anstieg der Rentenbeiträge in Zukunft abgemildert werden. Die Anlage soll von einer unabhängigen Stiftung gemanagt werden.

Kurth verweist in seiner Analyse auf den ähnlich konstruierten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) für die Entsorgung von Atommüll. Die aktuelle Entwicklung dieses Staatsfonds zeige, “wie schwierig es ist, mit der Aktienrente überhaupt eine positive Rendite zu erwirtschaften”. Der Kenfo verzeichnete 2022 laut Geschäftsbericht einen Marktwertverlust von 12,2 Prozent. Das Fondsvolumen fiel von zunächst 24 auf 21,7 Milliarden Euro.

"Zinskosten müssten zusätzlich erwirtschaftet werden"

Zudem müssten bei einer vollständigen Kreditfinanzierung zusätzlich die Zinskosten erwirtschaftet werden, so Kurth. “Wenn die Aktienrente ähnlich niedrige Renditen erreichen würde, wäre es besser, den Kredit gar nicht erst aufzunehmen”, stellt der Grünen-Politiker fest. Er äußert zudem Zweifel daran, dass die Pläne mit der Schuldenbremse im Haushalt vereinbar sind. Im Finanzministerium geht man davon aus, dass die Anlage nicht auf die Einhaltung der Kreditgrenzen der Schuldenbremse angerechnet wird, weil es das Finanzvermögen das Bundes nicht ändert. 

Dies gelte wohl zwar für die geplante Kreditaufnahme, so Kurth unter Verweis auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, das er dazu in Auftrag gegeben hatte. Aber: “Die Stiftung selbst fällt (...) wahrscheinlich unter die Schuldenbremse.” 

Das Gutachten, das der dpa vorliegt, verweist dabei unter anderem darauf, dass der Bund die Haftung bei möglichen Verlusten der Anlage übernehmen wolle. Das spielt nach Ansicht von Kurth auch eine Rolle bei einer möglichen Kollision der Pläne mit dem EU-Beihilferecht. Der Staatsfonds müsse als Wettbewerber gegenüber anderen Vermögen angesehen werden. Eine Kreditvergabe des Bundes an den Fonds sowie ein Einspringen des Bundes im Verlustfall könnten beihilferechtlich demnach problematisch sein.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Bei ETFs stecken die Tücken im Detail, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Und bietet deshalb Aufklärung rund um die Riester-Reform und das neue Altersvorsorgedepot an.

Time
3 Minuten

Eine neue Untersuchung zeigt: Langfristig in den gesamten Markt zu investieren ist besser, als mit Einzelaktien zu spekulieren.

Time
3 Minuten

Die ersten Banken und Finanzdienstleister werben um Kunden für das Altersvorsorge-Depot – mit Gewinnspielen, Vorregistrierungen, Wartelisten. Warum vorschnelle Entscheidungen sich selten lohnen.

Time
2 Minuten

In der Diskussion um eine ausreichende Altersvorsorge zeigt eine Auswertung: Ruheständler in Ostdeutschland leben häufiger zur Miete. Doch ihr mittleres Haushaltseinkommen (Median) ist nur 80 Euro niedriger als im Westen.

Time
2 Minuten

Stirbt der oder die Ex innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung, lässt sich der vorgenommene Versorgungsausgleich rückgängig machen – von allein geschieht das aber nicht.

Time
3 Minuten

Die kapitalbildende Lebensversicherung zählt zu den klassischen Vorsorgeformen in Deutschland. Doch die Verknüpfung von Familien-Absicherung im Todesfall und Ansparen für den Ruhestand birgt Nachteile, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026