Berlin (drv/sth). Die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet lebenslange Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts - unabhängig davon, wie alt die Betroffenen werden. Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist dabei mindestens von gleicher Relevanz wie der Aufbau eines ausreichenden Vermögens zur Finanzierung des Lebensunterhaltes im Alter. Dass dies von wesentlicher Bedeutung ist, zeigt sich auch daran, dass die individuelle Lebenserwartung in der Realität von vielen Menschen deutlich zu niedrig eingeschätzt wird.
In der Debatte um Reformen des bisherigen Systems der privaten zusätzlichen Altersvorsorge werden seit dem vergangenen Jahr Vorschläge diskutiert, die die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und damit die Lebensstandardsicherung bis ins hohe Alter in Frage stellen. Im Rahmen einer Kooperationstagung der Deutschen Rentenversicherung und der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e. V. greifen an diesem Dienstag Fachleute aus Wissenschaft, Verbraucherzentralen und der Rentenversicherung diesen Themenkomplex auf und vertiefen ihn. Dabei richten sie das Augenmerk zunächst auf Fakten und Fehleinschätzungen zum Thema Langlebigkeit sowie die Lebenssituation älterer und hochaltriger Menschen in Deutschland. Im Anschluss diskutieren sie Überlegungen zur Altersvorsorge im Spannungsfeld zwischen Vermögensbildung und Risikoabsicherung.
