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Immer mehr Bürger können Altersvorsorgeansprüche digital abrufen

Bis Mitte Januar haben sich rund 280 Altersvorsorge-Einrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht angebunden. Ende dieses Jahres müssen alle Vorsorgeanbieter mit mindestens 1000 Verträgen mit der Stelle verknüpft sein.

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Verschiedenfarbige Hängeordner mit beschrifteten Reitern: Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Private Vorsorge.

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Frankfurt am Main/Berlin (sth). Rund drei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes für eine Digitale Rentenübersicht können sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf digitalem Weg über ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche informieren. Laut einer aktuellen Standübersicht der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) haben sich bis zum 15. Januar dieses Jahres rund 280 Anbieter von Altersvorsorgeprodukten - darunter alle Rentenversicherungsträger sowie viele Anbieter für betriebliche und private Vorsorge - an die ZfDR angebunden. Spätestens Ende dieses Jahres müssen laut einer jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Rentenübersichtsanbindungsverordnung alle Vorsorgeanbieter mit mindestens 1000 Verträgen an die ZfDR gekoppelt sein.

Der Zeitplan des zuständigen Bundessozialministeriums (BMAS) sieht aber vor, dass die bisher noch nicht an die Zentralstelle angebundenen Lebensversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen deutlich schneller aktiv werden sollen. So heißt es im Verordnungsentwurf zum Anbindungsverfahren:

  • Die Vorsorgeeinrichtungen melden sich bis zum 31. März 2024 unter Angabe der Zahl der Altersvorsorgeansprüche aus Altersvorsorgeprodukten bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an. 
  • Bis zum 30. September 2024 schaffen die Vorsorgeeinrichtungen eine zum Austausch von Daten bereite Schnittstelle (produktive Schnittstelle) zur Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht. 
  • Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht vergibt Termine für die Schnittstellentests mit den Vorsorgeeinrichtungen. Die Terminvergabe soll sich nach der Zahl der Altersvorsorgeansprüche aus Altersvorsorgeprodukten … in absteigender Reihenfolge richten. 
  • Sofern Vorsorgeeinrichtungen nach dem 31. März 2024 die Schwelle von 1000 Altersvorsorgeansprüchen aus Altersvorsorgeprodukten überschreiten, melden sie sich unverzüglich bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an. Diese Vorsorgeeinrichtungen richten innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine produktive Schnittstelle ein. 

Das Interesse der Bevölkerung an dem neuen Übersichtsangebot scheint jedenfalls groß zu sein. Schon im Oktober - nur drei Monate nach dem Start der öffentlichen Testphase - hatten sich mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger unter rentenuebersicht.de über ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge informiert. Mehr als 100.000 Nutzerinnen und Nutzer hatten sich zu diesem Zeitpunkt zudem für das neue Online-Portal registriert. Die Digitale Rentenübersicht sei “gut angelaufen und wird von der interessierten Bevölkerung gut angenommen”, teilte die Deutsche Rentenversicherung (DRV), bei der die ZfDR angesiedelt ist, damals mit.

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