Berlin (oecd/sth). Das Altern der Bevölkerung aufgrund niedrigerer Geburtenraten und längerer Lebenserwartung wird laut dem neuen Bericht Pensions at a Glance 2025 den Druck auf die Rentensysteme in den OECD-Mitgliedstaaten weiter erhöhen. Die aktuelle Ausgabe des alle zwei Jahre erscheinenden Berichts zeigt nach Angaben der OECD, dass die Bevölkerungen in den 38 Mitgliedsländern in den nächsten 25 Jahren schnell altern werden. So würden bis 2050 bereits 52 Menschen im Alter von über 65 Jahren jeweils 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren gegenüberstehen. Derzeit seien es erst 33, im Jahr 2000 sogar nur 22 gewesen, so die OECD.
Der prognostizierte Anstieg des durchschnittlichen Bevölkerungsalters falle besonders stark in Korea sowie in Griechenland, Italien, Polen, der Slowakischen Republik und Spanien aus, heißt es in dem Bericht. "Da die erwerbsfähige Bevölkerung in den nächsten 40 Jahren voraussichtlich um 13 Prozent sinken wird, und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf bis 2060 um 14 Prozent sinken wird, werden die Länder bei ihren Einnahmen auf Druck stoßen, während die Ausgaben für Renten steigen", sagte OECD-Generalsekretär Mathias Cormann.
Seine Folgerung: "Da wir länger leben und gesünder leben, müssen wir länger arbeiten. Länder müssen das effektive Rentenalter erhöhen und die Möglichkeiten stärken, in höheren Jahren zu arbeiten, um die finanzielle Nachhaltigkeit der Rentensysteme zu verbessern, finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und ein starkes Wirtschaftswachstum zu unterstützen."
Renteneintrittsalter unterscheidet sich international weiter stark
Das normale Rentenalter in OECD-Ländern werde nach aktueller Rechtslage bis 2050 von durchschnittlich 64,7 bzw. 63,9 Jahren für Männer und Frauen, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, auf 66,4 bzw. 65,9 Jahre für Personen steigen, die 2024 ihre Berufslaufbahn beginnen, heißt es weiter. Das zukünftige normale Rentenalter in den wirtschaftlich überwiegend starken OECD-Mitgliedstaaten werde von 62 Jahren in Kolumbien (für Männer), Luxemburg und Slowenien bis zu 70 Jahren oder mehr in Dänemark, Estland, Italien, den Niederlanden und Schweden reichen.
“Im Durchschnitt erhalten in den OECD-Ländern heute voll berufstätige und durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer, die in den Arbeitsmarkt eintreten, eine Nettorente von 63 Prozent des Nettolohns”, so der Bericht. Diese künftige Netto-Ersatzrate liege in Estland, Irland, Korea und Litauen unter 40 Prozent. Die zukünftige Netto-Ersatzrate von Voll-Berufstätigen mit der Hälfte des Durchschnittslohns sei mit durchschnittlich 76 Prozent dagegen höher.
Gender Pension Gap im Mittelpunkt
Die diesjährige Ausgabe von Pensions at a Glance konzentriert sich nach OECD-Angaben auf die geschlechterspezifische Rentenlücke. Frauen in den OECD-Ländern erhalten demnach monatliche Renten, die im Durchschnitt um 23 Prozent niedriger sind als die der Männer. Im Jahr 2007 habe die Geschlechterdifferenz bei der durchschnittlichen Rentenhöhe allerdings noch 28 Prozent betragen, heißt es.
Geschlechtsspezifische Unterschiede im Lebenseinkommen – bedingt durch Unterschiede in Beschäftigung, geleisteten Arbeitsstunden und Stundenlöhnen – würden in den OECD-Ländern durchschnittlich auf 35 Prozent geschätzt und “sind der Haupttreiber der Kluft”, schreiben die Verfasser des Berichts. Die ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeit habe ebenfalls große Auswirkungen. Die Mitgliedsländer müssten deshalb eine “umfassende Strategie umsetzen, die Arbeitsmarkt-, Familien- und Rentenpolitik umfasst, um diese Geschlechterlücke in der Rente zu überwinden”, fordert der Bericht.
Zu den politische Prioritäten für Länder, die das ungenutzte Arbeitsmarktpotenzial von Frauen erschließen und die Geschlechterlücke im Renteneinkommen verringern wollten, müssten “erschwinglichere Kinderbetreuung, weniger Anreize, im Steuer- und Sozialsystem zu arbeiten, Förderung der Einschreibung in technische, gefragte Fächer sowie die Gewährleistung von Chancengleichheit für Führungspositionen” gehören, so die OECD. Auch der Schutz des Lebensstandards der Überlebenden nach dem Tod eines (Ehe-)Partners sei “entscheidend”, da Hinterbliebenenrenten die geschlechtsspezifische Rentenlücke in einkommensbezogenen Pflicht-Alterssicherungssystemen im Schnitt um etwa ein Drittel verringern würden.
