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Reformpläne zur Rente: Bofinger moniert „Anmaßung von Wissen“

Der ehemalige „Wirtschaftsweise“ zeigt sich erstaunt, dass seine Amtsnachfolger das Äquivalenzprinzip für die Rente aufgeben und Selbstständige selbst über eine Vorsorgepflicht entscheiden lassen wollen.

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Das Bild zeigt Prof. Peter Bofinger

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Frankfurt am Main (sth). Nach Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach hat auch der Würzburger Ökonom Peter Bofinger die Rentenreformvorschläge der sogenannten fünf Wirtschaftsweisen vom Herbst vergangenen Jahres scharf kritisiert. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) wirft Bofinger, von 2004 bis 2019 selbst Mitglied der offiziell „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung” (SVR) lautenden Regierungsberater, seinen Amtsnachfolgern eine „Anmaßung von Wissen“ vor. Damit attackiert der heutige Senior-Wirtschaftswissenschaftler in Würzburg aus seiner Sicht „fragwürdige” Langfrist-Projektionen der Wirtschaftsweisen in ihrem jüngsten Jahresgutachten. Diese reichten teilweise bis zum Jahr 2080. 

Erstaunt zeigt sich Bofinger darüber, dass der SVR „unkritisch die Position des Koalitionsvertrags übernimmt“, nach der Selbstständige selbst über eine private Altersvorsorgepflicht oder über eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden sollen. Dabei würde eine Versicherungspflicht der bisher rund drei Millionen nicht obligatorisch für das Alter abgesicherten Selbstständigen in der DRV „für alle Erwerbstätigen signifikante Entlastungen bringen“, schreibt der Ökonom: „In der Spitze könnten das Sicherungsniveau (das Rentenniveau, d. Red.) um einen Prozentpunkt höher und der Beitragssatz um 0,6 Punkte geringer ausfallen“, so Bofinger. 

Rentennivellierung durch Abkehr vom Äquivalenzprinzip

Kritisch sieht der den Gewerkschaften nahestehende Wirtschaftswissenschaftler auch den Vorschlag der SVR-Mehrheit, die Renten künftig „von der Lebenserwartung bestimmter (besser verdienender, d. Red.) Gruppen abhängig zu machen“. Die Wirtschaftsweisen hatten dazu auf Beispiele aus dem Ausland verwiesen, die eine überdurchschnittliche Bewertung niedriger Rentenansprüche und eine Kappung der Renten von Gutverdienern zum Ziel haben. Das wäre eine Abkehr vom sogenannten Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung, nach dem jedem gezahlten Beitrags-Euro eine gleich hohe Rente gegenüberstehen muss. Wenn man das vom SVR geplante Prinzip der Rentenbemessung „konsequent anwenden würde, müsste man die Leistungen für die Gruppe der Frauen deutlich reduzieren“, stichelt Bofinger. Zur Begründung verweist er auf die bei Rentenbeginn im Durchschnitt „weitaus längere Lebenserwartung“ von Frauen.

Zur Lösung der demografisch bedingt anstehenden Finanzierungsprobleme in der Rentenversicherung schlägt Bofinger zum einen eine „verpflichtende GRV-(Rentenversicherungs-)Mitgliedschaft für alle Selbstständigen“ vor. Auf diese Weise könne bis in die 2060er-Jahre hinein das derzeitige Rentenniveau „von 48 Prozent gesichert werden“, schätzt er. Zum anderen sollten Steuermittel in Höhe von 14 Milliarden Euro, die im Falle eines von allen Beschäftigten und Arbeitslosen abgeschlossenen Riester-Vertrags als staatliche Förderung ausgezahlt werden müssten, in die Rentenkassen fließen, schlägt der Ökonom vor. Auf diese Weise ließe sich statt einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge auch eine „Erhöhung des Sicherungsniveaus“ finanzieren, so Bofinger.   

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