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Riester-Rente: Wirtschaftsweise empfehlen Staatsfonds

Die Riester-Rente hat eine Reform nötig, meint auch der Sachverständigenrat. Dabei solle der Staat eine wichtige Aufgabe übernehmen.

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Sachverständigenrat legt Jahresgutachten 2023/2024 vor

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Berlin (bd). Der Sachverständigenrat zu Begutachtung der gesamtwirtschatlichen Entwicklung (SVR) hat sich in seinem Jahresgutachten für einen öffentlich verwalteten Fonds als Standard-Lösung für die zusätzliche Altersvorsorge ausgesprochen. Die Wirtschaftsweisen widersprechen damit in einem wesentlichen Punkt der Expertenkommission der Bundesregierung. Diese hatte im Juli ebenfalls Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt, sich dabei aber nicht auf einen Staatsfonds einigen können – und damit die Kritik von Verbraucherschützern auf sich gezogen.

Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge sei eine „wichtige Ergänzung” zur gesetzlichen Rente, heißt es in dem Gutachten des Sachverständigenrats. Die Riester-Rente habe es aber trotz hoher Förderquoten nicht geschafft, bei Haushalten mit niedrigem Einkommen die private Finanzbildung zu stärken. Die Gründe lägen unter anderem bei den hohen Kosten, die die Rendite drücken. Ein Fonds in staatlicher Hand könne dagegen aufgrund seiner Größe mit geringeren Kosten agieren. 

Staatsfonds als Standard für alle

Der öffentlich geführte Fonds solle automatisch als Standard-Lösung für alle Förderberechtigten eingerichtet werden. Jedem solle aber vorbehalten bleiben, statt dessen in ein privates Konkurrenzprodukt zu investieren oder sich ganz aus der Zusatzvorsorge auszuklinken (Opt-Out). Der Fonds könnte auch für Betriebsrenten geöffnet werden und auf Wunsch einen Hinterbliebenenschutz anbieten.

Der Kreis der Förderberechtigten solle zudem ausgeweitet werden. Anspruch auf staatliche Zulagen sollten alle Erwerbstätigen und Empfänger von Arbeitslosengeld erhalten. Das koste den Staat voraussichtlich zehn statt wie bisher vier Milliarden Euro jährlich, wenn die Förderbeträge unverändert blieben. Zur optimalen Höhe der Zulagen hält sich das Gutachten bedeckt, diese „könnten überprüft werden“.

Bestehende Riester-Verträge erhielten Bestandsschutz und könnten auf Wunsch entweder in der aktuellen Form fortgeführt oder freiwillig ohne Verlust der Förderung in das neue System überführt werden. 

Beitragsgarantie teuer und überflüssig

Die Experten empfehlen zudem, die Beitragsgarantie abzuschaffen, die aktuell jedem Riester-Sparer vor dem Verlust seiner eingezahlten Beiträge schützt. Diese Garantie verursache hohe Kosten. Dabei sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass es tatsächlich zu Verlusten kommt. Für eine gelockerte Beitragsgarantie bei Versicherungsprodukten hatte sich auch die Regierungskommission ausgesprochen, Verbraucherschützer hatten das scharf kritisiert.

Die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass sich in 99 Prozent der Fälle eine positive Rendite erzielen ließe, wenn der Fonds auf einem breit gestreuten Aktienportfolio und dem Lebenszyklus-Modell beruhe. Beim Lebenszyklus-Modell wird das Portfolio im fortschreitenden Alter von Aktien hin zu weniger riskanten Anleihen umgeschichtet.


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